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Freiberg: Solarworld-Leiharbeiter vor ungewisser Zukunft

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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    13.01.2013

    Auch hier die rechtlich falsche und leider allgemein übliche Bezeichnung Leiharbeiter. Denn leihen kann man sich bezeichnenderweise nur etwas was ein anderer besitzt, also dessen Eigentum ist. Mir ist allerdings nicht bekannt das unsere Rechtsordnung den Besitz an Arbeitern zuläßt bzw. die das Eigentum von jemanden sein können. Oder doch?
    Dann wären wir nämlich wieder in der Sklavenhalterordnung angekommen, und jeder Zeitarbeiter wäre ein Neuzeitsklave.