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Glauchau: Polizist wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht

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Beamter ist in der Region kein Unbekannter


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88 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    0
    gelöschter Nutzer
    29.05.2012

    @juergenp: Wenn die Ihnen "bekannten" oder "selbst erlebten" Fälle Hand und Fuß haben, sollten Sie sie schon der Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung zuleiten, selbstverständlich kann es auch in der deutschen Polizei nicht sein, dass ein(e) Polizist(in) selbstherrlich handelt.
    Und wie gesagt: Wenn ein Richter darüber urteilt, dann ist die Sache geklärt.

    Doch was Sie als "allgemein bekannt" beschreiben, ist maximal "HörenSagen", also nicht mit Fakten untersetzt! Vielleicht sollten Sie sich mal zu den §§ 186 und 187 des Strafgesetzbuchs informieren.
    Diese gelten nämlich in in die eine - als auch in die ANDERE Richtung!

  • 0
    2
    gelöschter Nutzer
    23.05.2012

    @Jothade
    Sie glauben doch nicht ernsthaft,dass ich hier an dieser Stelle die mir bekannten Fälle von Uniformierten offenlege und mich damit Angriffen irgendwelcher Anwälte aussetze.
    Ich weiß,dass es diese Fälle gibt,auch der aufmerksame Leser von Nachrichten aus dem Bundesgebiet weiß,was in Polizeistationen schon alles passiert ist und wie sich gegenseitig gedeckt wird.
    Was soll das also?
    Es ist allgemein bekannt,das in Polizeikreisen (nicht überall) Korpsgeist herrscht.Habe ich persönlich erlebt!
    sorry,wo ist hier die üble Nachrede?

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    18.05.2012

    Die Verkehrsverstöße vieler Radler passen doch auf keine Kuhhaut mehr. Nahezu kein Mountain-Bike entspricht der Zulassungsordnung, nachts beleuchtet zu fahren ist Luxus, trotz Lockerung der "Dynamopflicht". Fußwege entgegen der Fahrtrichtung nicht befahren zu dürfen, davor will kein Radler je was gehört haben und auch nicht alle Einbahnstraßen sind offen entgegen der Fahrtrichtung. Da wird in Fußgängerzonen gedrängelt und geschubst und das Tragen von Ohrhörern ist doch eh nicht zulässig. Wenn sich heute noch 2% aller Radler an die Straßenverkehrsordnung halten ist das vielleicht schon zu viel. Da wäre genügend Arbeit für die Ordnungshüter und auch gut Geld zu verdienen. Dazu muss man die Sünder aber nicht abführen und sich ausziehen lassen. Mancher "Kontaktbereichsbeamte" überschätzt seine Kompetenzen doch erheblich, es geht eben doch "nur" um Radler und nicht um Terroristen!
    Ein schönes WE und mehr Rücksicht beim Fahrradausflug, dann wird alles gut.

  • 1
    2
    gelöschter Nutzer
    16.05.2012

    Jeden bitte seinen Platz für seine Meinung.
    Aber wenn soetwas in den Raum gestellt wird wie: "Das kennt man ja von Uniformierten zu Genüge" ist meine Vermutung zur Vorverurteilung bereits bestätigt worden.
    Sollte juergenp natürlich nachweislich solche Fälle kennen, kann ich mich seiner Meinung DANN für DIESE Fälle auch anschließen. Ansonsten sind das leider Schauermärchen von Hörensagen, die letztendlich schon fast als üble Nachreden gelten könnten: Hier wird eine Aussage getroffen, bei der auch noch ALLEN Uniformierten eine Kollektivschuld unterstellt wird. Selbst wenn sie sich nur auf die Polizei in Sachsen beziehen sollte, wäre sie haltlos und ungeheuerlich!
    Sollte jemand irgendetwas falsch machen und dann Kontakt mit der Polizei haben - der ggf. dann auch nicht besonders freundlich könnte (zum Bleistift, wenn jemand alkoholisiert und autofahrend angetroffen wird und dann noch rumnörgelt) - wäre die Überlegung angebracht, wer denn da die URSACHE für das Handeln der Polizei gesetzt hat! Denn letztendlich handeln die Polizisten ausschließlich nach GESETZ, das ist ihr Job!
    Und jetzt nochmal die Essenz zu meinem vorherigen Kommentar: Wartet den Richterspruch ab! Sollte der GEGEN den Beamten gefällt werden, hat dieser dafür gerade zu stehen.
    Und DANN wäre der Einzelfall bewiesen und Kritik an DIESEM uniformierten Polizisten gerechtfertigt!

  • 3
    1
    gelöschter Nutzer
    15.05.2012

    Auch wenn Beamte allein unterwegs waren wird denen in den meisten Fällen mehr geglaubt wie dem Nichtbeamten. Würde mich interessieren in wievielen Fällen der Angeklagte seine Opfer hinterher selbst angezeigt hat wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Das ist leider absolut üblich: Auf Anzeige folgt Gegenanzeige. Und die Gegenanzeige der Beamten wird normalerweise bevorzugt verhandelt.

  • 3
    1
    gelöschter Nutzer
    15.05.2012

    schön,dass dieser Polizist allein unterwegs war,wären es mehrere gewesen,hätten sie sich gegenseitig gedeckt und
    dem opfer hätte man nicht geglaubt.
    Das kennt man ja von Uniformierten zu Genüge!

  • 0
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    gelöschter Nutzer
    15.05.2012

    .. irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass hier von Seite der der Presse eine Vorverurteilung des Polizisten erfolgt: Die Bemerkungen auf "die bereits eingehandelten Dienstaufsichtsbeschwerden" und das der "Beamte in der Region kein Unbekannter" wäre, sind für mich Zeichen genug!
    Übrigens: Wenn ich´s regeln könnte, würde jedes Fahrrad im öffentlichen Verkehr nur mit ner gesetzlichen Haftpflichtversicherung (vielleicht in der Form eines Versicherungskennzeichen) betrieben werden. Vor einigen Jahren ist mir ein Fahrradfahrer - weil dieser getrieft und anstatt seine Augen auf die Fahrbahn diese auf seine Pedale gerichtet hat - in die Beifahrerseite meines Autos reingefahren. Als ich ihn zur Rede stellen wollte meinte dieser großfressig, dass ich ihn ja anzeigen könnte und verschwand eilig..
    Ich bin auf dem Schaden sitzen geblieben! Ich hätte zu diesem Zeitpunkt gern einen handelnden Polizisten an der Seite gehabt, denn wenn ICH den Radfahrer vom Rad geholt hätte, wäre es womöglich noch ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" gewesen und ich hätte vielleicht ebenfalls ein Strafverfahren am Halse gehabt!
    Also: Wartet den Richterspruch ab, bevor ihr etwas kund gebt, was anderen Leuten schaden könnte! Denn wenn das Verfahren eingestellt wird, bleibt in der Öffentlichkeit nicht hängen, dass der Polizist vielleicht zu Unrecht einem Verfahren ausgesetzt war, sondern nur der fade Nachgeschmack, dass "DER schon vor Gericht war und deshalb..."
    Klar?!?

  • 1
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    gelöschter Nutzer
    14.05.2012

    Auffällig ist, dass anders als in Fällen, in denen ein Polizist scheinbar das Opfer ist, noch kein Innenminister eine härtestmögliche Bestrafung gefordert hat. Zufall?

    Gut aber ist, dass sich die Justiz solcher Vorwürfe annimmt. Polizisten müssen begreifen, dass sie nicht über dem Gesetz stehen und sich auch verantworten müssen. Ich möchte nicht wissen, was die meisten dieser Uniformierten alles tun würden, wenn sie nicht damit rechnen müssten, am Ende eben doch vor Gericht zu landen.