Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen

Eigentümerverband will gegen Mietpreisbremse klagen

Schon gehört?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Artikel anhören:

Die Ampel hat sich darauf verständigt, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten über 2025 hinaus bis 2029 zu verlängern. Der Eigentümerverband Haus und Grund will das verhindern.

Berlin.

Der Eigentümerverband Haus und Grund will gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kündigte Verbandspräsident Kai Warnecke in der "Bild"-Zeitung an.

"Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war. Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampel-Regierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch", sagte Warnecke. "Deswegen wird Haus und Grund Deutschland die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen."

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) reagierte gelassen auf die Ankündigung von Haus und Grund. Sie gehe davon aus, dass das Justizministerium die Verlängerung "hinreichend gründlich" geprüft habe, sagte sie im rbb24 Inforadio.

Bundesverfassungsgericht sah 2019 keine Probleme

Die Ampel-Koalition hatte sich darauf verständigt, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten über 2025 hinaus bis 2029 zu verlängern. Wo sie gilt, sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

Die Karlsruher Richter hatten 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, befand das Gericht damals.

Warnecke kritisierte in der "Bild", die Mietpreisbremse habe die Wohnungsnot massiv verschärft. "Seit Einführung der Mietpreisbremse nimmt die Zahl der fehlenden Wohnungen zu. Inzwischen sollen es fast 900.000 sein. Es wird deutlich, dass die Mietpreisbremse vor allem zum Schaden der Mieterin und Mieter ist, die eine bezahlbare Wohnung suchen", sagte der Verbandschef. (dpa)

Icon zum AppStore
Sie lesen gerade auf die zweitbeste Art!
  • Mehr Lesekomfort auch für unterwegs
  • E-Paper und News in einer App
  • Push-Nachrichten über den Tag hinweg
Nein Danke. Weiter in dieser Ansicht.

Das könnte Sie auch interessieren