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EU-Richterspruch zu Brustimplantat-Skandal: Schmerzensgeldfrage offen
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Eigentlich steht der Schuldige fest. Das französische Unternehmen PIP hat gesundheitsgefährdende Brustimplantate verkauft. Doch bei der insolventen Firma ist nichts mehr zu holen. Ob andere Stellen Schmerzensgeld zahlen müssen, ist auch nach einem EuGH-Urteil offen.
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