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Chemnitz: 27-jähriger Tatverdächtiger schießt auf Bundespolizei

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55 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    17.05.2013

    Hallo Pixelghost, Sie haben sachlich sicher recht. Dennoch muss ich Ihrem letzten Satz hinzufügen: Das ist nicht einfach, sonder uns allen gegenüber höchst leichtfertig. Oder ist es gar dämlich?

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    17.05.2013

    Ich verstehe es auch nicht. Wenn hier keine Fluchtgefahr gegeben ist, wo dann? Leute, das darf doch nicht wahr sein...

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    16.05.2013

    Ich bin überzeugt, wenn am anderen Ende des Gewehrlaufes des Schützen ein Staatsanwalt gestanden hätte, dann wäre der Mann mit Sicherheit dem Haftrichter vorgeführt worden und hätte eine mehrjährige Haftstrafe erhalten. Bestraft wird man in D nur, werter Faust, wenn man Straftaten gegen Leute begeht, die in der Gesellschaft einen gewissen Rang haben. Der poplige Polizist, der bloß Streife läuft, gehört nicht zu diesem Personenkreis.

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    16.05.2013

    Wenn der Staatsanwalt festgestellt hat - und nur der darf das - dass kein Haftgründe bestehen, dann wird er keinen Haftantrag stellen und dann sieht der Mann auch keinen Haftrichter.

    So einfach ist das. Alles gem. 112 ff StPO

  • 5
    1
    gelöschter Nutzer
    16.05.2013

    Da ballert einer mit nem Luftgewehr auf Menschen, trifft und beschädigt das Polizeiauto, besitzt verbotene Schlagwerkzeuge mit denen Menschen nicht nur schwer verletzt - nein, auch getötet werden können, züchtet mal eben bisschen Canabis und steht noch im Verdacht geklaut zu haben wie eine Elster - Also ich lese in dem Artikel FÜNF! Straftaten, die dem Typ vorgeworfen werden... und dann wird der Typ auf freien Fuß gesetzt - da rollt es mir de Fußnägel hoch!!!
    Was bitte muss den noch passieren damit so ein Vollpfosten aus dem Verkehr gezogen wird??? Oder konnte er sich etwa bei der Vernehmung dank Rauschgift und / oder Alkohol an nichts mehr erinnern???