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Coronaverordnung: Sachsen stellt Verkaufsregelungen für Supermärkte klar

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99 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 27
    7
    Dickkopf100
    18.12.2020

    Ewiges "Hüh und Hott" und dieses kleingeistige Mimimimi... Irgendwo müssen die Leute ihre täglichen Lebensmittel kaufen, also eben Supermärkte. Wenn die Leute einmal drinn sind, dann ist es doch egal ob da nebenbei ein paar Non-Food Artikel mit im Korb landen. Sicherlich ist es ärgerlich, dass die kleinen Händler wieder die Angeschmierten sind, aber der Sinn des Lockdowns ist nun mal nicht anders umzusetzen. Bleibt nur zu hoffen, dass die kleinen Händler richtige und schnelle Hilfe bekommen, und nicht wie viele andere leer ausgehen. Es ist sicher schwer und auch für viele nicht nachvollziehbar, aber irgendwie müssen wir den Corona-Mist endlich in den Griff bekommen. Nicht nur rummeckern und jeden kleinen Sch...ß in Frage stellen. Zähne zusammenbeißen und mal die nächsten Wochen durchhalten. Das ist doch zu schaffen. Diese ganzen sinn- und oftmals geistlosen Diskussionen sind nur noch nervig und schlimmer als die ganze Pandemie...

  • 32
    7
    gelöschter Nutzer
    18.12.2020

    Da die MA des Ordnungsamtes offensichtlich Zeit haben zu kontrollieren welche Produkte ein Supermarkt im Angebot bzw. Verkauf hat, ist die Notlage in den Gesundheitsämtern offenbar überstanden?

  • 51
    30
    Nowak
    18.12.2020

    Alles richtig, aber.
    Mehr Sorgen bereitet mir die Sorglosigkeit mancher Kunden.
    Komme soeben aus dem Supermarkt. 20 Minuten Einkauf.
    Ich mußte in dieser Zeit 16 (!) Kunden ALLER Altersstufen auffordern den Mundschutz ordnungsgemäß zu tragen.
    Bei dieser Einstellung dauert der Lockdown bis Ostern.

  • 41
    0
    Mittelständisch
    18.12.2020

    @Fachhändler

    Das ein übergabe ab Lager nicht zulässig ist war mir gar nicht so bewusst.

    An dem Punkt ist es doch eigentlich fast egal ob es die Traudel von der Post bringt oder es an der Ladentür bereit gestellt wird.

    Das man die Kundenströme natürlich etwas zeitlich Plan muss, so das es bei der Abholung an der Ladentür keine Schlangen gibt (wie z.B. beim Corona Test beim Gesundheitsamt (?)) ist klar. Traue ich aber unseren Einzelhändlern zu.

  • 40
    10
    Fachhändler
    18.12.2020

    Der kleine Fachhändler muss sein Geschäft schließen. Ihm ist in Sachsen nicht mal „click and collect „ also die Bestellung online oder per Telefon und kontaktlose Abholung durch den Kunden am Lager erlaubt. Aber Kaufland, Müller und Co. dürfen weiterhin in epischer Breite ihre „Randsortimente „ verkaufen. Das widerspricht dem Wortlaut der Corona-Schutzverordnung, ist Wettbewerbsverzerrung ( alle oder keiner) und im Sinne einer weiteren Kontaktbeschränkung einfach nur widersinnig.

  • 33
    24
    Mittelständisch
    17.12.2020

    Ich habe wohl leider recht behalten, auch wenn ich die Leser mit meiner Aussage damals, den Daumen nach zu urteilen, in zwei Lager gespalten hatte. Am 12.12. schrieb ich:

    […]

    "Erlaubt bleibt die Öffnung von Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung, wenn sie ihr Sortiment entsprechend beschränken."

    Ob unsere Politiker wohl noch selbst einkaufen und ihnen dabei aufgefallen ist das viele Supermärkte diverse (klein) Elektrogeräte und andere Nonfood Artikel verkaufen?

    Laut der hier getroffenen Aussagen dürfen solche Produkte ab Montag dann wohl nur noch Online gekauft werden? Jeff Bezos wirds freuen.

    […]


    Waren nicht zusätzliche Mitarbeiter bei der Kontaktverfolgung notwendig?

  • 37
    13
    Lesegoogel
    17.12.2020

    Gummi zieht lässt sich auch in alle Richtungen ziehen, es ist wie immer keine klaren Entscheidungen.
    Man könnte ja sagen Supermärkte sind keine Drogerien und sollen aufbleiben, fertig und aus.
    Das muss ja in der heutigen Zeit genau definiert sein sonst gibts nur Diskussionen wie man sieht.
    Alles wird nur zerredet und in Frage gestellt.
    So ist man mit der einen Hälfte konform mit der anderen nicht.

    Etwas mehr Klarheit und täte gut, kein Tau an dem gezerrt wird.
    Ich möchte kein MP sein in diesen Tagen es geht nur falsch zu regeln.

  • 87
    15
    Hankman
    17.12.2020

    Vernünftige Regelung. So lief das auch schon im Frühjahrs-Lockdown. Es gibt keinen Grund dafür, dass jetzt die Ordnungsämter die Coronaschutzverordnung so pedantisch auslegen. Es gibt genug andere Schauplätze, auf denen sie gefragt sind. Es wäre zum Beispiel sinnvoll, zu kontrollieren, ob sich Geschäfte an die Regeln für die Maximalzahl an Kunden halten oder ob die Bürger auf belebten Straßen Masken tragen.

  • 125
    15
    gelöschter Nutzer
    17.12.2020

    Man könnte den Eindruck bekommen dass das Infektionsgeschehen davon abhängig ist WAS ver- bzw. gekauft werden darf. Und das Ordnungsamt ist natürlich zur Kontrolle angehalten. Hier verliert man sich wieder auf nebensächlichen Schauplätzen.