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In Sachsen dürfen künftig schon 18-Jährige Bürgermeister werden

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Ab 2014 können sich neben Deutschen auch andere EU-Bürger als Landrat oder Rathauschef zur Wahl stellen. So wird es der Landtag beschließen.


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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    Interessierte
    20.11.2013

    Ich kann mir ja gut vorstellen ,
    nachdem man in 28 Jahren ......
    schon 10 x an der Ostsee war und 10 x am Balaton und 8 x am Schwarzen Meer , dass man dann auch mal etwas anderes sehen will wie das Mittelmeer oder Gran Canaria oder eben auch mal nach Portugal fahren will und man sehnsüchtig darauf wartet , das man die Mauer aufmacht ..
    Aber das von dort ein Landrat in das Land kommt , das war wohl nicht angedacht ...

    Und ich kann nach den vielen Jahren auch gut verstehen , wenn Leute aus Portugal und aus dem Westen von D. kommen und mit ihrer Mentalität ihren Willen durchsetzen , dass das die Leute nicht wollen und auf die Barrikaden gehen und letztendlich > jammern , wenn sie ihre eignen Gewohnheiten aufgeben müssen , weil sie sich anpassen müssen …
    Da gehrt es uns wie den Bayern , die wollen auch an ihrer Mentalität festhalten und in ihren gewohnten Umgebungen feiern ...

    Wie wird denn ein Herr Gauck denken , wenn er dann mit dem 18-jährigen Bürgermeister bei Gedenkfeiern stehen muß oder politische Probleme mit ihm besprechen muß ...

  • 0
    0
    Interessierte
    20.11.2013

    Das ist ein tschechischer Bürgermeister in Schneeberg ?
    Wie kommt man denn dazu ?

    Und ein Landrat aus Portugal im Vogtland ?
    Wer hat denn den gewählt ; und warum ?
    War das Problem mit der Kindesentführung nicht im Vogtland ?
    ( da denke ich doch gleich an Sarrazin )

    Zum Absatz 2:
    Mit 18 Jahren hatten manche jungen Leute noch nicht einmal eine ´Beziehung` !!!
    Und früher wurde man in der BRD erst mit 21 Jahren volljährig ( bei uns schon mit 18 Jahren )

    Siehe :"Von 21 auf 18"
    Bis 1975 waren Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland erst mit 21 volljährig. In der damaligen DDR waren sie es bereits ab 1950. Mit Ungeduld wurde in der Bundesrepublik eine Änderung erwartet .

    Die Absenkung des Mindestalters auf 18 begründete Karabinski damit, dass es auch "nach unten" keine ´Altersdiskriminierung` geben dürfe.
    ( aber vielleicht braucht man Lebenserfahrung ??? )

    Siehe : "Von 21 auf 18"
    Kann ein 18-Jähriger Verträge verstehen?
    ( mit dem ´Ehrenamt` muß man doch Entscheidungen treffen , oder nicht ? )

    Warum soll man nicht mit 64 oder 68 Bürgermeister sein ?
    ( wie alt ist ein Herr Gauck ???? )

    "Entscheidend ist das Votum der Wähler." ...
    ( ich glaube , dieser Staat ruiniert sich selber mit diesen ´unfähigen` Leuten in den Parteien , die ´wohl` nicht logisch denken können ( welche Voraussetzungen braucht man , um dort eintreten zu können ??? Keine ??? )