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Irreführende Werbung zu Balkonkraftwerken: Sachsens Verbraucherschützer siegen vor Gericht gegen Aldi

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Balkonkraftwerke sind ein Verkaufsschlager. Doch nicht immer halten sie auch, was die Werbung verspricht. Das bestätigte nun ein Gericht, vor dem Sachsens Verbraucherschützer den Aldi-Onlineshop verklagt hatten.

Leipzig/Düsseldorf.

­Die hohen Energiepreise sorgen für einen regelrechten Ansturm auf Steckersolargeräte. Denn diese Balkonsolargeräte oder -kraftwerke versprechen eine einfache Installation und geringere Stromkosten. Gerade Sonderangebote und Schnäppchen haben deshalb Konjunktur. Inzwischen sind schon mehr als 400.000 dieser Steckersolaranlagen in Betrieb, wie aus Daten der Bundesnetzagentur Anfang April hervorgeht. Alleine im ersten Quartal kamen demnach mehr als 50.000 dort registrierte Anlagen hinzu. Zum Vergleich: Mitte 2023 lag die Anzahl der als in Betrieb gemeldeten Anlagen bei etwa 230.000. Wer sich ein derartiges Balkonkraftwerk zulegt, sollte aber genau hinschauen, ob es auch die Leistung bringt, die versprochen wird.

Balkonkraftwerk schwächer als beworben

So hatte auch die Aldi E-Commerce GmbH, die den Onlineshop von Aldi betreibt, vom Verkaufsboom profitieren wollen und in ihrem Internetshop ein Balkonsolargerät mit der Bezeichnung „600 W Plug & Play Balkon-Kraftwerk SP 175/350Wp“ angeboten. „Wer aber nun gedacht hatte, er kaufe ein Gerät mit 600 Watt Leistung, der war einer Irreführung auf den Leim gegangen“, so Sachsens Verbraucherschützer. „Das Balkonkraftwerk hatte tatsächlich nur eine maximale Leistungsfähigkeit von 350 Watt.“ Die 600 Watt hätten sich lediglich auf die Maximalleistung des eingebauten Wechselrichters bezogen, der den Gleichstrom der Solarpanele in Wechselstrom für den Haushalt umwandelt. „Wo maximal 350 Watt hineinfließen, können aber auch nur maximal 350 Watt herauskommen, selbst wenn die Leistung des Wechselrichters größer ist.“

Landgericht Düsseldorf untersagt Werbeaussage

Deshalb verklagten Sachsens Verbraucherschützer die Aldi E-Commerce wegen irreführender Werbung. Das Landgericht Düsseldorf hat das Unternehmen nun zur Unterlassung dieser Werbeaussage verurteilt (Aktenzeichen 38 O 198/23). Es war der Meinung, dass der Durchschnittsverbraucher zu Recht eine 600-Watt-Anlage erwarte. Weder die Angabe „350Wp“ noch die Erläuterungen in der Produktbeschreibung stellten dieses Verständnis in Frage.

Werbung inzwischen korrigiert

„Aldi hat die irreführende Werbung bereits korrigiert“, sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir gehen davon aus, dass der Rechtsstreit damit beendet ist und das Unternehmen künftig rechtmäßig wirbt.“

Verbraucher, die unsicher sind, ob bei ihrem Balkonkraftwerk alles mit rechten Dingen zugeht und wie man ein geeignetes Balkonsolargerät ersteht, können sich mit ihren Fragen an die Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. „Unsere Energieexperten können auch abschätzen, wie schnell sich die Investition bei der derzeitigen Lage und einem grob geschätzten Ertrag amortisieren wird“, sagt Lorenz Bücklein, Teamleiter Energie der Verbraucherzentrale Sachsen. (juerg)

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