Regionale Nachrichten und News mit der Pressekarte
Sie haben kein
gültiges Abo.
Regionale Nachrichten und News
Schließen

EM-Minijob: Das gilt bei Kurzzeit-Jobs

Schon gehört?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Artikel anhören:

Während der EM werden viele Arbeitskräfte für kurze Zeit gesucht. Eine Chance, Geld zu verdienen und gleichzeitig die Spiele zu genießen. Das sollte man bei kurzfristigen Beschäftigungen beachten.

Bochum.

Egal, ob während der Europameisterschaft oder in den Sommerferien – Kurzzeit-Jobs sind eine beliebte Möglichkeit, um nebenbei und schnell Geld zu verdienen. Laut der Minijob-Zentrale bieten sich kurzfristige Jobs besonders während der EM für Arbeitgeber an, da sie oft nur die vierwöchige Dauer des Events umfassen und viele zusätzliche Arbeitskräfte für den Zeitraum benötigt werden.

Die Möglichkeiten für Minijobs während der EM sind vielfältig: Vom Gastronomiebereich für das Catering im Stadion über das Public Viewing bis hin zur Sicherheitsarbeit innerhalb und außerhalb des Stadions oder dem Transport von Fans und Spielern. Es gibt viele Einsatzmöglichkeiten.

Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es keine Verdienstgrenze

Kurzfristige Beschäftigung ermöglicht rasches Verdienen, ohne die Verdienstgrenze von 538 Euro eines regulären Minijobs. Voraussetzung ist, dass man nicht berufsmäßig tätig ist, d.h. der Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung nicht den Lebensunterhalt sichert. Die Beschäftigungsdauer ist außerdem auf höchstens 70 Arbeitstage oder drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt. 

Mehrere Jobs gleichzeitig? Kein Problem! Es gibt die Option, mehrere kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig auszuüben. Jedoch ist laut der Minijob-Zentrale Vorsicht geboten: Die Arbeitsstunden aus den verschiedenen kurzfristigen Beschäftigungen werden zusammengezählt und dürfen insgesamt nicht die Grenze von 70 Tagen oder drei Monaten überschreiten. (dpa)

Icon zum AppStore
Sie lesen gerade auf die zweitbeste Art!
  • Mehr Lesekomfort auch für unterwegs
  • E-Paper und News in einer App
  • Push-Nachrichten über den Tag hinweg
Nein Danke. Weiter in dieser Ansicht.

Das könnte Sie auch interessieren