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Sonntags-Ladenöffnung in Aue vorerst unmöglich

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Stadtrat lehnt Verordnung zur Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen ab


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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    01.04.2011

    Herr Tröger verweist in seinem Artikel darauf, dass die angestrebte Ladenöffnung am 1., 2. und 4. Advent nicht mit dem geltenden Landesrecht konform ist, da bei zwei aufeinanderfolgenden verkaufsoffenen Sonntagen die Läden an den beiden darauf folgenden Sonntagen geschlossen bleiben müssen. Vor diesem Hintergrund ist die Haltung der Freien Wähler eigentlich nachvollziehbar. Denn eine Klage von Gewerkschaften oder den Kirchen könnte tatsächlich dazu führen, dass die Auer Händler-, Touristen- und Bürgerschar am Ende als die Dummen dastehen würden. Da können sich die Auer ja mal bei den Dresdnern erkundigen, denn denen ist dies in der letzten Adventszeit widerfahren, nachdem das zuständige Gericht die vom Dresdner Stadtrat beschlossene gesetzeswidrige Offenhaltung der Verkaufstellen an den Adventssonntagen untersagt hatte. Aus diesem Grund greift die Aussage von Herrn Tröger, dass die Freien Wähler der Auslöser des Debakels im Auer Stadtrat gewesen seien etwas zu kurz. Denn wenn man es genau nimmt, war vielmehr die von der Stadtverwaltung - und damit vom Oberbürgermeister Herrn Kohl selbst - vorgelegte, rechtlich äußerst bedenkliche, Verordnung der Grund für das Scheitern im Auer Stadtrat. Daher sollte man auch den richtiger Weise eingelegten Widerspruch des Oberbürgermeisters nicht als Umsichtigkeit oder gar Weitsichtigkeit auslegen, sondern vielmehr als Korrektur des vorher selbst provozierten Ergebnisses.