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Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts hat zum Teil harte Strafen gegen die Mittäter der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" verhängt. In einigen Anklagepunkten folgten die Richter der Bundesanwaltschaft aber nicht.
Carsten S.' Kreuzverhör durch die Opferanwälte ging nach vier Tagen zu Ende. Erhoffte Helfer-Spuren in andere Teile der Republik lieferte es nicht.