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Der Bundesgerichtshof hat das Urteil lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld gegen die Rechtsterroristin Beate Zschäpe bestätigt. Gegen einen ihrer Mitangeklagten aber wird nachverhandelt.
Beate Zschäpe, Angeklagte im NSU-Prozess, könnte nach einem Urteil in Sachsens Ausschuss zum Terror-Netzwerk zitiert werden, um dort offene Fragen klären zu helfen.
Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts hat zum Teil harte Strafen gegen die Mittäter der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" verhängt. In einigen Anklagepunkten folgten die Richter der Bundesanwaltschaft aber nicht.