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Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts hat zum Teil harte Strafen gegen die Mittäter der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" verhängt. In einigen Anklagepunkten folgten die Richter der Bundesanwaltschaft aber nicht.
Was wollten die mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe mit einem Nachtsichtgerät? Um diese Frage ging es gestern im NSU-Prozess. Und darum, wer es ihnen besorgte.