Nach dem Angriff eines 14-Jährigen auf einen 15-Jährigen in einem Flöhaer Bahnhofstunnel kursieren ein Video der Tat, private Fahndungsaufrufe und die Adresse des Tatverdächtigen auf Facebook und Co.. Selbst wer so etwas nur teilt, macht sich strafbar, sagt Experte Christian Solmecke. Was gilt eigentlich?