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1. Mai in Plauen: Verwaltungsgericht Chemnitz lehnt Eilanträge zu Demoverbot ab
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Das Gericht hat am Freitag über drei Eilanträge aus dem Vogtland entschieden. Sie blieben ohne Erfolg. Rechtskräftig ist die Entscheidung jedoch noch nicht.
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Nun, @linser, bekennen Sie doch mal Farbe. Sie scheinen vom Demonstrationsverbot ja recht angefressen zu sein. Wollten Sie bei Colorido demonstrieren? Im Block des III. Weges mitlaufen? Oder bei den "Freien Sachsen"?
Oder eher gar nicht?
Wer sich hier dermaßen für den Rechtsstaat ins Zeug legt wie Sie, wird doch dafür einen triftigen Beweggrund haben. Immerhin greifen Sie die Justiz direkt an und werfen ihr vor, dass sie sich in ihren Entscheidungen lediglich von Mutmaßungen, Möglichkeiten und Befürchtungen leiten lässt.
Welche justiziablen Beweggründe hätten denn Sie ins Feld geführt, bei einem Ereignis, welches erst in der Zukunft liegt? Tatbestände aus der Glaskugel?
Ich weiß nicht, wo Sie sind, wenn der III. Weg in Plauen marschiert. Vielleicht schlagen sie dort die Trommel? Dann haben Sie jetzt erst mal Pause, und das ist auch gut so.
Inzwischen reichen der "freien" Justiz also Befürchtungen, Mutmaßungen und Möglichkeiten, um das Grundgesetz der Demonstrationsfreiheit so zu umgehen, wie es den Politikern passt. Bis vor kurzem mußte man noch eine Straftat begangen haben, um verurteilt werden zu können! Hallo... Rechtsstaat?
Was soll der Mist