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Tödlicher Unfall auf der A 4: Behörde hat Tauglichkeit der Geisterfahrerin schon zweimal prüfen lassen

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Bei Verdachtsfällen fordert die Fahrerlaubnisbehörde einen Statusbericht des Hausarztes an. Die Geisterfahrerin hat sich 2020 und 2021 der Prüfung unterzogen.


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