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Zwickau: Landratsamt wollte Neonazi-Opfer abschieben

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Hakki Gönce wurde von Rechtsextremen ins Koma geprügelt


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33 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    13.04.2013

    Der Fall liegt im Grunde sehr einfach: Wird jemand in seiner Heimat verfolgt, dann hat die Bundesrepublik Deutschland diesem Menschen mit allen möglichen Mitteln zu helfen - ohne Wenn und Aber.
    Wird jemand aber nicht verfolgt - und das dürfte der Fall sein, wenn jemand nach Belieben in seiner Heimat ein- und ausreisen kann - dann ist ein Asylersuchen abzulehnen.

    Es leben Millionen Türken in diesem Land, obwohl sie nicht verfolgt werden. Millionen andere Menschen dieser Welt aber werden verfolgt und bekommen von Deutschland trotzdem nicht geholfen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

    Deutschland ist dazu da, um Menschen in Not zu helfen, aber nicht, um mit dem deutschen Sozialsystem andere Völker mitzufinanzieren!

  • 1
    1
    gelöschter Nutzer
    12.04.2013

    @yorkler: Asylantrag ? Das ist eine, aber nicht die einzige Möglichkeit - was gegen eine Duldung, die ja regelmäßig mit einer Bedingung (z.B. rechtskräftiger Verfahrensabschluß) verbunden wird, sprechen sollte, wird aus den im Artikel dargestellten Tatsachen nicht deutlich. Aber sicher: Liebgewonnene Vorurteile zu verbreiten ist immer einfacher, als die fundierte Beschäftigung mit einem Sachverhalt. Was sich der Gesetzgeber wohl dabei gedacht hat, als er den Behörden Letzteres aufgegeben hat ? Und den Betroffenen einen Rechtsweg, der durch mehrere Instanzen führen kann, eröffnet hat ? Wahrscheinlich das, was Sie vorliegend zu Unrecht für sich in Anspruch nehmen: Ermittlung von objektiven Fakten, und danach die richtige Anwendung geltenden Rechts.

  • 3
    2
    gelöschter Nutzer
    12.04.2013

    Wenn jemand von Abschiebung bedroht ist, und nach Duldung verlangt wird,hat er hier höchstwahrscheinlich mal einen Asylantrag wegen politischer Verfolgung gestellt.da stellt sich doch die Frage,warum derjenige dann unbehelligt in das angeblich verfolgende Land ein-und wieder ausreisen kann.aber logische Fakten und Anwendung bestehender Gesetze, stehen ja scheinbar hinten an...