Ein Alternativ-Entwurf des Brückengeländers von Hilmar Uhlich. Deutlich zu sehen sind die vertikalen Stäbe, die laut Uhlich ein Überklettern verhindern.
Bundesbehörde korrigiert Tiefbauamts-Chef
Bundesanstalt für Straßenwesen schätzt fehlendes Stahlseil an Hartmannbrücke als kritisch ein
Chemnitz. Nach den Vorwürfen eines Chemnitzer Brückenbau-Ingenieurs wegen der Geländerkonstruktion an der Brücke Hartmannstraße hat sich nun auch die Bundesanstalt für Straßenwesen geäußert. Wie die Behörde auf "Freie Presse"-Anfrage mitteilte, können Draht- oder Stahlseile im Handlauf eines Geländers durchaus hilfreich sein, anprallende Fahrzeuge aufzuhalten. Geländer allein seien dafür nicht geprüft und nicht geeignet, hieß es weiter. Die sogenannten behördlichen "Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen" sehen vor, dass bei Brücken, die höher sind als zwei Meter, der Einbau eines solchen Seiles empfohlen wird. Im Falle der Brücke Hartmannstraße sei dies der Fall, sagte eine Sprecherin.
Damit korrigiert die Behörde auch das Chemnitzer Tiefbauamt. Dessen Leiter hatte erklärt, der Einbau eines Fangseiles sei nicht unbedingt notwendig.
Die Aussagen des Bundesamtes mit Sitz im nordrhein-westfälischen Bergisch-Gladbach haben für die Stadt Chemnitz allerdings keine verbindliche Wirkung. "Die Bundesanstalt für Straßenwesen ist grundsätzlich für die Bundesfernstraßen zuständig", begründet die Sprecherin. Bei Fragen des innerstädtischen Verkehrs sei man daher eher zurückhaltend. Verantwortlich für die Sicherheit von kommunalen Brücken sind in Sachsen die kreisfreien Städte beziehungsweise die Landkreise. Da Chemnitz eine kreisfreie Stadt ist, trägt die Stadtverwaltung selbst die Verantwortung für den Bau der Brücke und des Geländers. Eine Fachaufsicht auf Landes- oder Bundesebene existiert nicht.
Wie die "Freie Presse" am Montag berichtet hatte, hält der Chemnitzer Brückenbau-Ingenieur Hilmar Uhlich die Geländerkonstruktion an besagter Brücke für problematisch. Er bemängelt nicht nur das fehlende Seil im Innern des Handlaufs, sondern auch die horizontal verlaufenden Füllstäbe, weil sie Kindern das Überklettern des Geländers womöglich zu sehr erleichtern. Alternativ schlägt er daher vor, die horizontalen Stäbe durch vertikale zu ersetzen (siehe Grafik).
Der Einbau von vertikalen Stäben ist auch in den amtlichen Richtlinien für die Geländergestaltung vorgesehen. Allerdings müssten die Vorgaben nicht unbedingt umgesetzt werden, heißt es aus der Bundesanstalt für Straßenwesen. Dies sei zum Beispiel dann der Fall, "wenn der Bauherr der Überzeugung ist, dass er den angestrebten Zweck, die Verhinderung des Übersteigens, auch anders erreichen kann". Das Tiefbauamt hatte betont, dass man die Gefahr des Überkletterns dadurch minimiert habe, dass das Geländer mit einem nach innen, also zur Straße versetzten Handlauf versehen wurde.



22:56 Uhr
ramon: Vielleicht kann irgendeine Bundesbehörde mal noch die beiden widersprüchlichen Gutachten zur Statik des angeblich einsturzgefährdeten Hauses und den Ursachen unter die Lupe nehmen. Würde mich nicht wundern, wenn da Erstaunliches zu Tage träte und plötzlich ein paar bekannte und unbekannte Beteiligte mit Schadenersatzforderungen in sechsstelliger Höhe konfrontiert würden.