Tobias, Annett und Antje Krüger sollen mit dieser ins Fenster gehängten Flagge Mietinteressenten für eine leer stehende Wohnung verschreckt haben. Deshalb klagt ihr Vermieter nun gegen sie und fordert Schadenersatz für entgangene Mieteinnahmen.
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Fahnenstreit geht in neue Runde
Das Urteil soll erst fallen, wenn sich der Richter ein Bild von der Wirkung der Fahne verschafft hat
Chemnitz. Kassberg. Als eine inzwischen durch ganz Deutschland geisternde Justizposse hat Richter Andreas Frei am Freitag seinen Fall am Landgericht bezeichnet. Er muss sich mit einer Auseinandersetzung zwischen einer Mieterin und ihrem Vermieter beschäftigen. Dabei geht es um die Zumutbarkeit einer ins Fenster gehängten Piratenflagge. In ihr sieht der Vermieter den Grund dafür, dass sich Interessenten für eine leer stehende Wohnung in seinem Haus gegen den Einzug entschieden, weil sie von der Flagge abgeschreckt wurden. Deshalb zog er wegen entgangener Mieteinnahmen gegen seine Mieterin vor Gericht und bekam zunächst Recht.
Gegen dieses Urteil legte nun wiederum die Mieterin, eine auf dem Kaßberg wohnende Opernchorsängerin, Berufung vor dem Landgericht ein. Dort schlug Richter Andreas Frei beiden Streitparteien am ersten Verhandlungstag vor, über ihren Streit nachzudenken und eventuell eine gütliche und außergerichtliche Übereinkunft zu finden. Dazu kam es jedoch nicht.
So musste der Richter am Freitag einen Beschluss dazu fassen, wie es in diesem Fall nun weitergehen soll. "Ich möchte mir selbst vor Ort ein Bild machen, um zu sehen, welchen Gesamteindruck die Piratenflagge im Fenster vermittelt", begründete er seine Entscheidung. Damit wird die Verhandlung nun bei einem Termin am 15. September vor dem Haus auf dem Kaßberg fortgesetzt, und die Flagge kehrt für einige Minuten ins Fenster zurück. Von dort war sie von der 45-jährigen Beklagten nach dem ersten Urteil des Amtsgerichts entfernt worden.
Während sich zur Verkündung des richterlichen Beschlusses kein Vertreter der Klägerpartei eingefunden hatte, wollte die Opernsängerin den Termin nicht versäumen. Sie trug dabei ein schwarzes T-Shirt, auf dem in weißer Farbe ein lächelnder Totenkopf mit Augenklappe sowie zwei darunter gekreuzte Knochen aufgedruckt waren. Um dieses Motiv herum prangte der Schriftzug: Piratenflaggenverbietervermietermieterin. Dazu erklärte die Mutter eines 22-jährigen Sohnes und einer 16-jährigen Tochter: "Das ist ein sogenanntes Unterstützer-T-Shirt, das inzwischen nicht nur von mir getragen wird, sondern auch in meinem Umfeld immer beliebter wird. Es soll mir ideell Mut machen", so die Sängerin. Laut ihrer Auskunft kämen inzwischen sogar Anfragen aus ganz Deutschland. Allerdings sei sie von dem mit dem Fall verbundenen Medienrummel überrascht worden: "Ständig klingelt das Telefon, es kommen Mails. Jeder will wissen, wie es beim Prozess weitergeht. Dabei wünsche ich mir nur, dass der gesunde Menschenverstand siegt und das Ganze bald ein Ende hat."
Die Tochter der Sängerin, die die Flagge vor Jahren zu einer Kindergeburtstagsparty mit dem Motto des Kinofilms "Fluch der Karibik" geschenkt bekam, sagte: "Dass sich Gerichte mit solchen Sachen beschäftigen müssen, finde ich traurig." Ihr Bruder meinte: "Ich hatte die Kinderspielzeug-Flagge als Sichtschutz ins Fenster gehängt und mir nichts weiter dabei gedacht. Dass es nun so weit gekommen ist, finde ich lächerlich." Nach der Verkündung des Beschlusses sagte die Sängerin: "Man könnte wohl sagen, die Karibik ist längst weg, nur der Fluch scheint geblieben."


