Abendliche Pflege bei Familie Lange: Töchterchen Ida cremt ihre Mutter Manuela das Gesicht ein. Beide waren im Januar in Quarantäne, weil sie nicht gegen Hepatitis A geimpft waren und eine andere Mutter erkrankt war.
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Gelbsucht-Quarantäne in Limbach-Oberfrohna: Eltern zahlen die Rechnung
Abstruse Gesetzeslage fällt auf Familien zurück
Limbach-Oberfrohna. Fast drei Wochen musste Manuela Lange mit ihrer fast zweijährigen Tochter Ida zwangsweise zu Hause bleiben. Denn für die Kindereinrichtung an der Lindenstraße in Limbach-Oberfrohna wurde für 26 Kinder ein Besuchsverbot ausgesprochen. Grund war die Hepatitis-A-Erkrankung einer Frau, die ihr Kind zur Eingewöhnungszeit im Dezember für einige Stunden pro Tag in die Krabbelgruppe gegeben hatte.
Die Limbacherin war mit ihrer Mutter Ende 2011 im Urlaub in der Türkei gewesen. Dort hatten sich die beiden wahrscheinlich mit Gelbsucht angesteckt. Daraufhin hatte das Gesundheitsamt Zwickau 55 Kontaktpersonen untersucht. "Wegen fehlender Impfungen durften zwei Erwachsene nicht arbeiten und 26 Kinder nicht in eine Kindereinrichtung gehen", sagt Landkreis-Sprecherin Ines Bettge. Laut einer gesetzlichen Vorschrift werde ein solches Verbot für nichtimmune Personen 28 Tage nach der Isolierung der Erkrankten ausgesprochen.
Deshalb waren Kinder aus zwei Krabbel-Gruppen der Kita betroffen, erklärte Manuela Lange. Sie verstehe, dass zur Vorsorge so eine Maßnahme notwendig ist. Aber ihr sei unbegreiflich, warum die unmittelbar Betroffenen dann auf den Kosten sitzen bleiben. Denn: Manuela Lange soll trotz der Zwangspause vom 4. bis 20. Januar den vollen Betreuungssatz von 184 Euro für neun Stunden Kita-Betreuung entrichten. "Da müssen wir für nicht erbrachte Leistungen bezahlen", ergänzt Vater Andy Lange. Außerdem habe die zuständige Krankenkasse es abgelehnt, für den anteiligen Verdienstausfall aufzukommen. "Weil meine Frau unbezahlt zu Hause bleiben musste, fehlt nun das Geld für unseren Sommerurlaub", so Lange.
Das Gesundheitsamt erklärt auf Nachfrage, dass nur Erkrankte, Krankheits- und Ansteckungsverdächtige sowie Träger von Krankheitserregern eine Entschädigung erhalten. Eltern, deren Kinder wegen eines Besuchsverbotes die Einrichtung nicht betreten dürfen, würden nicht zu den Personen zählen, die eine Entschädigung erhalten, erklärt die Landkreis-Sprecherin. Die zuständige Krankenkasse IKK bestätigt das: "Nur wenn ein Kind erkrankt ist, gibt es Krankengeld", sagt Sprecherin Andrea Ludolph. Bei einer Quarantäne sei das nicht der Fall.
Auch beim anteiligen Erlass der Betreuungskosten erhielten die Eltern eine Absage. "Das Besuchsverbot hat das Gesundheitsamt ausgesprochen", erklärt Stadtsprecherin Frances Mildner. Die Pflicht der Eltern auf Beitragszahlung entfalle dadurch nicht. Sollten sich die Eltern besonders belastet fühlen, sollten sie sich direkt an das Gesundheitsamt wenden, um nach einer Entschädigung aus Kulanzgründen nachzusuchen, so Mildner. Doch dort wird diese Möglichkeit abgelehnt, wie eine gestrige Nachfrage der "Freien Presse" ergab. "Das Gesundheitsamt ist hierfür nicht zuständig", sagt die Landkreis-Sprecherin und bleibt bei der bereits erteilten Absage.
Manuela Lange versteht diese Gesetze nicht. "Auf der einen Seite wird überall gesagt, dass junge Familien unterstützt werden sollen, und wenn es konkret wird, versagen die Instrumentarien." Doch sie habe keinerlei Schuld, weil sie ihr Kind noch nicht gegen Hepatitis A geimpft habe, da das laut Impfkalender nicht vorgeschrieben sei. Sie sei froh, dass sie nach der Geburt ihres Kindes wieder Arbeit bekommen habe. Noch sei sie in der Probezeit bei einer Zeitarbeitsfirma. "Die Arbeit macht mir Spaß, wir brauchen das Geld", sagt die junge Mutter.
Außerdem wirft ihr Mann den Behörden vor, dass die Gesetze sehr großzügig ausgelegt worden seien. "Geschwister sind weiter in die Einrichtung gegangen. Elternteile konnten auf Arbeit, obwohl sie Kontakt zu den Kindern in der Einrichtung haben. Da geht manches nicht zusammen."


