Fall 1: Ein Überwachungsfahrzeug des Ordnungsamtes steht an der Altendorfer Straße im Parkverbot.
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Wachsende Kritik an Blitz-Methoden in Chemnitz
Anzahl der Geschwindigkeitskontrollen wächst - Behörden-Mitarbeiter halten sich dabei nicht immer an die Verkehrsregeln
Chemnitz. Mit dem ersten Sparpaket beschloss der Stadtrat im Herbst 2010 auch eine Erhöhung der Einnahmen aus der Überwachung des fließenden Verkehrs. Die vorhandenen Radarfahrzeuge sollten effektiver ausgelastet werden und mit einer Doppelbesetzung künftig auch zeitversetzt zum Einsatz kommen. Dazu wurden zusätzliche Stellen im Ordnungsamt geschaffen. Abzüglich der höheren Personalkosten soll die Behörde so allein mit Geschwindigkeitsmessungen Mehreinnahmen in Höhe von rund 550.000 Euro pro Jahr erzielen.
Die Anzahl der Tempokontrollen im Stadtgebiet ist seither gestiegen. Nicht immer halten sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dabei aber selbst an die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
Fall 1: Ein Radarfahrzeug überwacht im Auftrag der Stadt die Geschwindigkeit an der Altendorfer Straße. Das Messfahrzeug steht im unmittelbaren Kreuzungsbereich und zudem im Parkverbot.
Fall 2: Ein Fahrzeug des Ordnungsamtes steht an der Chemnitztalstraße in einer Bushaltestelle.
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Fall 2: Ein Radarauto überwacht die Geschwindigkeit an der Chemnitztalstraße. Der Wagen steht dabei im Bereich einer Bushaltestelle.
Fall 3: Ein Radarfahrzeug überwacht im Auftrag des Ordnungsamtes die Geschwindigkeit an der Emilienstraße. Das Messfahrzeug parkt dabei auf dem Fußweg.
Die "Freie Presse" hat das Ordnungsamt mit den Beispielen konfrontiert. In allen drei Fällen rechtfertigt die Behörde die Standorte der Überwachungsautos und beruft sich auf Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es, dass Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolldienstes von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit sind, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist". Wie ein Rathaus-Sprecher erklärt, seien Geschwindigkeitsmessungen hoheitliche und polizeiliche Aufgaben, die seitens des Ordnungsamtes ausgeübt werden dürfen. "Um Verkehrsverstöße festzustellen und Leben und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer zu schützen, ist es das mildere Mittel, für eine kurze Zeit Sonderrechte in Anspruch zu nehmen", fügt er hinzu.
Fall 3: Ein Überwachungsfahrzeug des Ordnungsamtes steht an der Emilienstraße auf dem Fußweg.
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Manchen Chemnitzer ärgert es dennoch. Wie könne es sein, fragt Kraftfahrer Klaus-Dieter Brinkmann, dass eine Behörde genau jene Regeln missachtet, die sie eigentlich überwachen soll. Und auch beim Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) sieht man die Praktiken des Ordnungsamtes kritisch. Es trage nicht zur Akzeptanz von Kontrollen bei, wenn sich die Behörden selbst nicht an die Regeln halten, sagt ADAC-Jurist Marcel Lange und ergänzt: "Schließlich sollten sich die Ordnungsbehörden auch ihrer Vorbildwirkung bewusst sein."
Schicken Sie uns Blitzerfotos!
Haben auch Sie beobachtet, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei der Verkehrsüberwachung gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen? Oder haben Sie einen Blitzer entdeckt, der aufgrund der Verkehrssituation besonders umstritten ist? Dann machen Sie ein Foto und schicken es an die "Freie Presse". Die Redaktion wird den Hinweisen nachgehen, das Ordnungsamt damit konfrontieren und über die Fälle berichten. Die Fotos und Informationen zum jeweiligen Blitzer-Standort schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: Red.Chemnitz@freiepresse.de


18:29 Uhr
ch2406: An Jothade und alle anderen:
"Um Verkehrsverstöße festzustellen und Leben und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer zu schützen, ist es das mildere Mittel, für eine kurze Zeit Sonderrechte in Anspruch zu nehmen." Diese Aussage allein zeigt ja wohl, dass der Rathaus-Sprecher nicht wirklich weis von was er redet. Wie Randy schon schrieb ist diese Phrase "milderes Mittel" völlig aus der Luft gegriffen und steht in keinerlei Zusammenhang. Sie hat absolut nichts mit dem eigentlichen Thema, nämlich der Inanspruchnahme der Sonderrechte zu tun. Daher möchte ich mich damit nicht weiter beschäftigen und zum Hauptproblem kommen.
Das ist das Gesetzeszitat aus § 35 StVO: "soweit das [...] dringend geboten ist".
Wie begründet das Ordnungsamt bei der allgemeinen Überwachung des fließenden Verkehrs bitte die Dringlichkeit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe? Diese ist keinesfalls gegeben und somit darf in den oben genannten Fällen auch definitiv kein Gebrauch von Sonderrechten gemacht werden.
Noch etwas zum Thema "öffentliche Sicherheit". Richtig ist, dass jede Ordnungswidrigkeit auch eine "Störung der öffentlichen Sicherheit" ist. Da muss ich Jothade zustimmen. Das Problem daran, möchte ich mit einem Beispiel verdeutlichen:
Polizeibeamte die zu einem Ladendiebstahl gerufen werden, fahren vor Ort um eine Straftat aufzuklären, also eine "Störung der öffentlichen Sicherheit" zu beseitigen. Rechtfertigt das die Inanspruchnahme von Sonderrechten? Keinesfalls, da auch hier keine Dringlichkeit begründet werden kann. Also ist die Aussage "damit haben die blitzenden Mitarbeiter nunmal die Befugnisse wie die uniformierten Polizisten" von Jothade zwar richtig, aber auf der anderen Seite nichts als lauer Wind. Denn diese Aussage hat in den vorliegenden Fällen nichts mit der Rechtfertigung der Inanspruchnahme von Sonderrechten zu tun.
So viel zum Thema "Sonderrechte". Tut mir Leid Jothade. Aber ich möchte dir auch gern zeigen, dass ich das alles nicht geschrieben habe, um dich zu ärgern, sondern um aufzuklären. Daher hier noch ein Punkt, in dem ich dir zustimme:
Ich ärger mich natürlich auch über Blitzer. Ich bin übrigens genau in den Blitzer "Fall 3" gefahren. ;) Aber auch nur, weil dort das Verkehrszeichen geändert wurde. Von "30km/h [...] bis 16:00 Uhr" auf "30km/h [...] bis 18:00 Uhr". Da ich täglich auf diesem Weg zur Arbeit fahre, habe ich dieses Schild gar nicht mehr wahrgenommen und wurde um 16:15 Uhr mit 50km/h geblitzt. Natürlich habe ich mich geärgert, aber ich habe es akzeptiert. Sonst werde ich im Übrigen nie geblitzt.
Ich will eigentlich nur sagen, dass ich Blitzer keineswegs als Abzocke sehe! Es hat doch jeder selbst in der Hand, ob er die Kasse der Stadt füllen möchte oder nicht. Wer sich an die Regeln hält, wird auch nie Probleme mit dem Staat haben. Daher verstehe ich die Diskussion über die "Abzocke" nicht.
Noch was zu dem was MadMax geschrieben hat. Was soll das denn bitte? Die Diskussion über die Bezüge ist ja mal völlig am Thema vorbei. Lass deinen Frust doch bitte bei Leuten aus, die es interessiert. Und wie Jothade schon sagte, kann man in der freien Wirtschaft mit Sicherheit mehr verdienen.
In diesem Sinne...
17:45 Uhr
Jothade: Dass ich hier bei einigen nicht unbedingt "offene Ohren" finde, war mir schon klar.
Also erstmal: Ich spreche hier für mich! Und ich "hebe" definitiv "nicht den ersten Stein", weil auch ich nicht unfehlbar bin.
Aber dennoch zwei Bemerkungen - die erste ans Maxl:
Glaube ja nicht, dass die Damen und Herren der Blitzertruppe ein "üppiges Einkommen" haben. Gegenüber denen, die in der freien Wirtschaft nach Tarif bezahlt werden ist das ein Lacher! Solltes Du nicht nach Tarif bezahlt werden, ist das kein Grund, Dein Mütchen an den Leuten zu kühlen. Und wenn Du der Auffassung bist, dass da was faul ist im Staate D.., dann geh zu Deinen Abgeordneten - oder noch besser: Mach in der Politik aktiv mit! Das ist besser als jeder "Runde Tisch", an dem irgendwelche Phrasen gedroschen werden - außerdem ist das hiesige Rechtssystem aus dem uralten deutschen Recht geboren, eindeutig und grundsätzlich über Phrasen erhaben.
Solltest Du das ablehnen, mach andere nicht für Dein Elend verantwortlich!
Nun zum Randy: Wahrscheinlich hast Du nicht meinen ersten Kommentar durchgelesen, sonst würdest Du zwischenzeitlich etwas aufgeklärt nicht SO kommentieren. Um Gesetze zu verstehen, sollte man schon mal tiefer rein schauen und ggf. in Lehrbücher oder wenigstens in Gesetzeskommentare gucken (die gibts in jeder guten Bibliothek). Gern gebe ich Dir auch eine Liste von Einrichtungen ab (z.B. www.s-vwa.de), wo Du auch mal einen Lehrgang dazu belegen kannst - kostet zwar etwas, aber wenn Du es so machst wie fp2012 und vielleicht weniger gegen die StVO verstößt, könntest Du vielleicht sogar das Entgeld für gute Vorlesungen zusammen bringen.
Solltest Du das nicht über Dich bringen, gehe beim nächsten Bußgeld in Einspruch und bekomme für nur 23,50 bis 43,50 EUR mehr eine halbe Stunde guter Unterweisung durch einen deutschen Amtsrichter, der hats nämlich von der Pike auf gelernt. Der kann Dir das auch nochmal umfänglich rechtssicher erklären, was ich versucht habe in wenigen Worten rüberzubringen. Selbstverständlich kannst Du Dich auch mit einem Anwalt bewaffnen, die haben ein gleiches Studium hinter sich. Und wenn der fair ist, sagt der Dir für Dein Geld im Voraus schon, ob sich seine Kosten noch zusätzlich für eine Lernstunde lohnen.
Tut mir Leid für meine Spitzfindigkeiten, aber bei manch gelesenem geht mir etwas der restliche Haaransatz hoch.
In einem anderen Kommentar hier in der FP habe ich u.a. mal von den Auswirkungenen eines Geschwindigkeitsunterschiedes von 50 und 60 km/h bei gleicher Reaktionszeit usw. ausführlich geschrieben. Nur für die Ungläubigen: Wenn der mit 50 gerade noch zum Stehen kommt, ist die AUFPRALLgeschwindigkeit bei dem mit 60 noch FÜNFZIG km/h! ...nur damit mal klar wird, wovon wir bei "den paar km/h drüber" reden! Hat alles mit Physik und mit Masse mal Beschleunigung zu tun!
09:50 Uhr
Randy: Im Übrigen heißt es im § 35 (8) StVO: Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Das heißt doch nicht, ich darf selbst gegen die Ordnung und Sicherheit verstoßen, schon gar nicht, wenn zweifelhaft ist, ob ich die Sonderrechte analog zu den aufgeführten Behörden überhaupt anwenden darf! Und wenn in der Aufzählung der Berechtigten, das Ordnungsamt nicht aufgeführt ist, dann ist das zutiefst zweifelhaft. Wenn ein Feuerwehrmann, mit dem privaten Kfz auf dem Weg zur Wache wegen eines Einsatzes zum Schutz für Leib und Leben für sich Sonderrechte in Anspruch nehmen will, um schneller zum Einsatz zu kommen, geht das ja nach deutscher Rechtssprechung auch nicht, da der Feuerwehmann im privat PKW eben auch nicht in der Aufzählung erwähnt wird! Wenn also das nicht geht, was für die Öffentlichkeit sogar verständlich wäre, wie soll aber eine Ornungsbehörde, welche auch nicht erwähnt wird dieses aber tun dürfen? Rechtfertigender Notstand? Ich denke, die Herren sind sich einfach nicht über ihre Kompetenzen im Klaren und wiegen sich fälschlicher Weise im Recht!
09:25 Uhr
Randy: "Um Verkehrsverstöße festzustellen und Leben und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer zu schützen, ist es das mildere Mittel, für eine kurze Zeit Sonderrechte in Anspruch zu nehmen"
Milderes Mittel? Im Vergleich zu was? Die sollten sich mal schlau machen, was im Behördendeutsch ein milderes Misttel ist, denn hier wird es völlig zusammenhangslos eingeworfen. Aber das ist nun mal so, wenn es nicht mehr um die Disziplinierung von Verkehrssündern geht, sondern lediglich um eine fest geplante Einnahme...
09:17 Uhr
Randy: "In allen drei Fällen rechtfertigt die Behörde die Standorte der Überwachungsautos und beruft sich auf Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es, dass Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolldienstes von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit sind, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".
Von Ordnungsamt lese ich aber nichts und wie begründen diese eine dringende Gebotenheit, etwa mit einer leeren Stadtkasse??? Schön, wie sich eine Behörde ihr eigenes Fehlverhalten schön redet...