Ladengesetz wird im Erzgebirge ganz unterschiedlich interpretiert

Was in Aue geht, wird in Annaberg nicht gewagt

Annaberg/Aue. Nachdem die Annaberger mit ihrer offensiven Strategie vor nicht allzu langer Zeit bundesweit für Aufsehen gesorgt hatten, gehen sie nun in die Defensive. Statt wie damals an allen vier Adventssonntagen die Geschäfte rund um den Weihnachtsmarkt zu öffnen, wird es dieses Jahr nur an zweien möglich sein: 1. und 3. Advent.

Eine andere Variante, so heißt es aus der Stadtverwaltung, lässt das sächsische Gesetz nicht zu. Grund ist, dass die Bestimmung vorschreibt, dass nicht an zwei aufeinander folgenden Adventssonntagen geöffnet werden darf. Dem hat der Stadtrat entsprochen.

Wie man es demzufolge auch dreht und wendet, mehr als zwei sind offenbar nicht möglich. Oder doch? Die Auer jedenfalls scheinen einen Dreh gefunden zu haben. Ihr Ausweg lautet "anlass- und gebietsbezogener Sonntag". Deshalb haben die dortigen Räte beschlossen, neben dem 2. und 4. Advent auch den 1. für den Handel freizugeben. Denn dann ist Raachermannelmarkt. Bis jetzt, so Sprecherin Jana Hecker, habe seit dem Beschluss im April niemand dagegen Einspruch erhoben.

Den Mut, die "anlass- und gebietsbezogene Klausel" zu nutzen, gab es in der "Weihnachtshauptstadt" Annaberg-Buchholz nicht. "Generell wäre es aber zu begrüßen, wenn Bundes- und Landesgesetzgeber die Erzgebirgstraditionen, die in Jahrhunderten gewachsen sind, berücksichtigen", sagt Wirtschaftsbürgermeister Thomas Proksch. Eventuell werde das Thema "analog der Verfahrensweise in Aue nochmals im Stadtrat zur Sprache gebracht".

Der Anlass liegt klar auf der Hand: Am 4. Advent zieht wie jedes Jahr die Große Bergparade durch die Stadt, tausende Besucher werden dazu erwartet. Doch die Geschäfte in der Innenstadt werden zu sein.

Steffen Gross, der Vorsitzende des Werberings Annaberg, sieht dies mit gemischten Gefühlen. Einst hatten er und 47 Händler der Innenstadt an alle Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie die Bundesregierung geschrieben und selbst mit Zustimmung der regionalen Kirche eine Ausnahme erreicht. All dies ist aber mit dem neuen Gesetz hinfällig. "Uns fehlt die Kraft, erneut so einen Aufwand zu betreiben", sagt Gross. "Wir haben jahrelang gekämpft - und nun zeigen andere mehr Mut. Wenn es in Aue klappt, sind wir die Gelackmeierten", so Gross. Andererseits könne er die Auslegung des hiesigen Stadtrates nachvollziehen. Denn es wäre schlimmer, wenn kurz vor Toresschluss - wie im Vorjahr in Marienberg und Dresden - per Verordnung alles gekippt würde. "Uns wäre zumindest schon geholfen, wenn nicht erst zwei Tage vor der Bergparade der Schnee beräumt wird."

 
erschienen am 28.10.2011 ( Von Thomas Schmidt )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
1
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  • 01.11.2011
    08:20 Uhr

    knappe: Seit 20 Jahren regulieren die Abgeordneten des Landtages die Öffnungszeiten der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen. Offensichtlich haben die Volksvertreter keine anderen Probleme und müssen irgendwie die Zeit tot schlagen. Alle reden von Marktwirtschaft und möchten wütend alles regulieren. Die Geschäfte sollen selbst entscheiden, wie geöffnet wird. Man wird sehen wie der Kunde entscheidet. Die Bevormundung durch den Landtag ist schlimmer als in der DDR.

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