Albtraum-Unfall war wohl kaum vermeidbar
Vor anderthalb Jahren hat ein Autofahrer einen Fußgänger überrollt - Nun wurde der Fall verhandelt
Aue. Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers. Was passiert, wenn plötzlich ein Fußgänger vor meinem Kühler steht und ich nicht mehr rechtzeitig bremsen kann? Als Uwe U. aus Aue am 8. Januar 2011 in diese Situation geriet, war es zudem dunkel, die Fahrbahn spiegelglatt. "Ich sah etwas auf der Straße liegen", berichtete der 54-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht in Aue. "Ich dachte, das ist irgendeine Decke. Ich habe noch versucht zu bremsen, aber da war es auch schon zu spät."
Sein Auto erfasste den Schemen auf der Straße. Nur dass es sich nicht um eine Decke handelte, sondern um einen Menschen. Ali K., ein 41 Jahre alter Iraker, der damals im Asylbewerberheim Alberoda lebte, lag betrunken mit 2,88 Promille Blutalkohol auf der Fahrbahn. Das Auto schleifte ihn mehrere Meter mit, sein Brustkorb wurde zerquetscht. Er erstickte unter dem Fahrzeug. Die Rettungssanitäter kamen zunächst nicht an ihn heran. Erst der Feuerwehr gelang es, das Auto mit einem Luftkissen anzuheben und das Unfallopfer zu bergen. Doch die Notärztin konnte nur noch den Tod des 41-Jährigen feststellen.
Uwe U. wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz unterstellte, dass er zu schnell gefahren war. Der Unfall ereignete sich auf der Erdmann-Kircheis-Straße, direkt neben dem Friedhof am Klösterlein Zelle. Dort ist Tempo 50 erlaubt, doch an jenem Abend gab es überfrierende Nässe. Tempo 50 wäre deshalb zu schnell gewesen. "Der Angeklagte hat es an der nötigen Sorgfalt mangeln lassen und war mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs", sagte Staatsanwalt Jörg Richter.
Wie schnell Uwe U. tatsächlich gewesen ist, konnte nicht geklärt werden. Er selbst meinte, sich auf die Glätte eingestellt zu haben. Ein Gutachter der Dekra erläuterte, dass der Angeklagte selbst bei Tempo 35 keine Chance hatte, den Zusammenstoß zu vermeiden. Das spätere Opfer lag in Fahrtrichtung, gab also ein kleines Profil ab, ein Auto im Gegenverkehr beanspruchte vorübergehend die Aufmerksamkeit des Fahrers und blendete ihn für einen kurzen Moment. Trotzdem hätte er den Mann auf der Straße wohl etwas früher bemerken müssen, wie das Gutachten und auch die Aussage eines Zeugen nahelegten.
Richter Lutz Herrmann sprach von einer geringen Schuld des Fahrers und einer erheblichen Mitschuld des alkoholisierten Fußgängers. "Man kann nicht damit rechnen, dass eine Person auf der Fahrbahn liegt", erklärte er. "Dieser Unfall hätte jedem passieren können."
Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Uwe U. muss 1000 Euro an die Kreisverkehrswacht überweisen.


11:58 Uhr
finnas: Dunkelheit, spiegelglatte Strasse, Blendung durch Gegenverkehr. Da liegt ein Betrunkener auf der Strasse ( ohne Warnblinker !!), auch bei 35 Kmh ist das Fahrzeug nicht zum Stehen zu bringen.
Und da hat der Besoffene nur eine "erhebliche Mitschuld" -
unglaublich!