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Mutter muss sich wegen unterlassener Hilfe verantworten
35-Jährige vom Amtsgericht Stollberg zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Baby hatte eine sehr schwere Erkältung gehabt. Zweimal ist dies im Jahr 2010 so gewesen. Die Nase war verstopft, dazu Bronchitis, es bekam zudem sehr schwer Luft. Ein Erwachsener geht zur Apotheke oder zum Arzt. Doch ein Kleinkind - es ist mittlerweile zwei Jahre alt - kann dies nicht. Es ist auf die Fürsorge und Hilfsbereitschaft seiner Mutter angewiesen. Doch die Mutter dieses Babys hat das nicht sonderlich interessiert.
Deshalb wurde die heute 35-Jährige, die 2010 noch in Lugau wohnte und nun in Chemnitz lebt, verurteilt. Das Amtsgericht Stollberg sah es als erwiesen an, dass die Frau den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen in zwei Fällen erfüllt habe, so der juristische Terminus. Kurz: Sie hatte ihr schwerkrankes Kind nicht zum Arzt geschafft. Richter Thomas Richter vom Amtsgericht Stollberg bestrafte die Frau mit sechs Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung. Ein letztes Wort wollte die Angeklagte nicht sagen.
Die Mutter hat mittlerweile sechs Kinder. Einige leben bei Pflegefamilien, darunter auch das Baby. Es laufen zudem Adoptionsverfahren. Einige Kinder sieht sie regelmäßig, etwa an Wochenenden. Derzeit verdient die Arbeitslose etwa 2000 Euro brutto - Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosenhilfe. Nur eine Tochter lebt bei ihr dauerhaft. Aber auch da ist vieles nicht in Ordnung. Das Mädchen geht zwar in die 1. Klasse - aber zum zweiten Mal. Die Kleine muss das Schuljahr wiederholen.
Erst Familienhelfer und Gesundheitsamt hatten - durch Zufall - im vergangenen Jahr entdeckt, dass es dem besagten Baby mit der Bronchitis schlecht ging. Und dass ihre Mutter sie nicht zum Arzt gebracht hatte. Das Kleinkind machte im Krankenhaus einen schlechten körperlichen Eindruck. Richter Thomas Richter las die lange Krankenakte des Babys vor. Dann sagte er: "Das Kind war ja nicht mal ordnungsgemäß gewickelt, ganz wund überall."
Für Gunter Wagner, der dem Gericht eine psychiatrische Expertise der Angeklagten vorlegte, leide die Frau unter einer Intelligenzminderung. "Ohne Druck von außen läuft bei ihr nichts. Sie ist zudem nur im äußert begrenzten Rahmen lernfähig", sagt der Experte. Die Erfolgsaussichten einer Therapie, um sie zu mehr Verantwortungsgefühl zu animieren, seien gering.
Hintergrund: Die Mutter ist bereits früher wegen eines ähnlichen Deliktes der Unterlassung verurteilt worden, war also bei der neuerlichen Verhandlung einschlägig vorbestraft - und befand sich noch in der ihr damals auferlegten Bewährungszeit. Staatsanwältin Heike Olbrich beantragte auch deshalb eine Haftstrafe von einem halben Jahr, konnte sich mit ihren Argumenten aber beim Gericht nicht durchsetzen. Die Angeklagte sei allein nicht in der Lage, für ihre Kinder gut zu sorgen. Eine Therapie sei offenkundig nutzlos, sagte Olbrich.
Verteidiger Jörg Schmidt hatte eine andere Rechtsauffassung. Gerade jetzt sei das soziale Netz einigermaßen eng, sodass die Frau nicht so leicht hindurchfallen könne. "Sie hat einen Freund, dieser lebt auch im Haus und hilft", so Schmidt. Eine Haft wäre jetzt schlicht kontraproduktiv - und sinnlos. Denn danach wäre dieses Netz wohl weg, an der Grundsituation würde sich nichts ändern. Die ganze Angelegenheit sei Sache des Familiengerichts. "Sie kann die Taten nur nicht mehr begehen, wenn die Kinder weg sind."
So hat es auch Thomas Richter eingeschätzt. "Alle Kinder wegzugeben, ist der einzige Weg, wie diese Kinder geschützt werden können." Allerdings falle dies nicht in seine Kompetenz, darum müssten sich Jugendamt und Familiengericht kümmern. Eine Haftstrafe helfe in dieser Frage nicht. Dann sah er die Angeklagte an. "Sie sind erziehungsunfähig. Den intellektuellen Horizont, dies zumindest zu erkennen, haben Sie durchaus."
Dann fragte er Andrea Vogel, die Betreuerin der Mutter.: "Warum nimmt das Jugendamt der Frau die Kinder nicht weg?" Diese saß neben der Angeklagten, sagte schließlich: "Das Amt sagte, es habe keine Handhabe. Es muss erst was passieren."


