Gleitschirmflieger tödlich verunglückt

61-Jähriger ist am Hopfgartener Hang abgestürzt

Hopfgarten

Hopfgarten. Betroffen hat am Sonntag der Großolbersdorfer Bürgermeister Henry Freund reagiert, als er von "Freie Presse" erfuhr, dass der Unfall eines Gleitschirmfliegers an einem Hopfgartener Hang am Wiesenweg am Samstag einen tödlichen Ausgang hatte: "Ich wohne in der Nähe, habe den Rettungshubschrauber noch gesehen, dachte aber eher an einen Fußbruch."

Doch laut Polizei wurde der Gleitschirm eines 61-Jährigen aus Mittelsachsen beim Testen des Windes von einer Böe erfasst und der Mann 10 bis 15 Meter in die Höhe gerissen. Als der Schirm zusammenklappte, stürzte der Mann zu Boden. Im Krankenhaus erlag er seinen Verletzungen.

Großolbersdorfer Feuerwehrleute hatten den Mann auf der Trage noch mit zum Hubschrauber geschafft, sagte Wehrleiter Gottfried Schier. Seit der Wende seien an dem Hang unregelmäßig Gleitschirmflieger gesehen worden, berichtete Schier. Das bestätigte auch der Bürgermeister. Henry Freund will sich heute gleich informieren, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind.

Auch der erfahrene Borstendorfer Gleitschirmflieger Peter Wojtkowiak reagierte auf die Nachricht sehr betroffen: "Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen." Es ist seiner Kenntnis nach der erste tödliche Unfall im Erzgebirge und wohl ebenso in den vergangenen Jahren in Sachsen. Die Unfallzahlen seien rückläufig, obwohl der Sport immer mehr Anhänger findet. Er kenne viele Gleitschirmflieger in Orten rings um Zschopau, aber auch in Mittelsachsen und in Chemnitz. Denn es sei die einfachste, ruhigste und schönste Art, sich in die Lüfte zu erheben. Gleitschirmflieger seien nicht selten über 60 Jahre alt.

"Es ist auch kein Risikosport. Aber zugleich ist es eben nur ein labiles Tuch, das man über sich hat", bemerkte Peter Wojtkowiak. Deshalb gebe es im Luftfahrtgesetz strenge Vorschriften. So müsse jeder, der mit dem Gleitschirm fliegen möchte, eine Erlaubnis dafür besitzen. Eine Prüfung muss für eine solche Sportpilotenlizenz abgelegt werden, sagte er. "Ohne Lizenz zum Fliegen darf man sich keinen Millimeter vom Boden erheben", machte der Borstendorfer aufmerksam. Auch für jeden Hang, den Gleitschirmflieger nutzen, sei eine Zulassung erforderlich. Solche genehmigten Hänge seien der Fichtelberg und der Schwartenberg bei Neuhausen. Zudem gebe es Stellen, an denen Gleitschirmflieger mit der Winde hochgezogen werden können.

Auch für erfahrene Flieger sei die Beachtung des Wetters, von Wind und Thermik sehr wichtig. Wetterkunde sei deshalb Pflichtfach in der Ausbildung. "Ich kann zum Unfall in Hopfgarten nichts sagen. Aber die stark labilen Wetterbedingungen am vergangenen Samstag waren aus meiner Sicht nicht ungefährlich", so Peter Wojtkowiak.

 
erschienen am 01.05.2011 ( Von Gudrun Müller )
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