Eigentümer fordern längere Zahlungsfristen

Debatte um Ausgleichsbeträge, die Grundstücksbesitzer zahlen sollen

Brand-Erbisdorf. Die Ausgleichsbeträge im innerstädtischen Sanierungsgebiet von Brand-Erbisdorf beschäftigen erneut die Stadträte. Denn es liegt ein Antrag für die Fristverlängerung der Abschläge vor.

Hintergrund: Grundstücksbesitzer, die im Sanierungsgebiet ihr Eigentum haben, sollen - quasi als Beitrag zur Sanierung - Ausgleichsbeträge zahlen. Nach einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten sind das 3,50 Euro je Quadratmeter.

Für alle Eigentümer, die sich in der Vergangenheit entschlossen haben, den Betrag zu zahlen, galt bis Jahresende ein 20-prozentiger Abschlag auf die Gesamtsumme. In dem jetzt vorliegenden Antrag geht es darum, diese Abschlagsfrist bis zum Jahresende 2012 zu verlängern.

OB relativiert Zahlen

Von den Ausgleichsbeträgen im Stadtkern sind nach neusten Informationen des Brander Oberbürgermeisters Martin Antonow (parteilos) 217 private Grundstücke betroffen. Sie gehören insgesamt 334 Eigentümern. Relativieren musste der OB seine im Dezember getroffene Aussage, dass bereits zwei Drittel der Eigentümer die Ausgleichsbeträge gezahlt hätten beziehungsweise zur Zahlung bereit seien. "Bisher liegen 60 unterzeichnete Verträge mit 20 Prozent Verfahrensnachlass vor", erklärte er nun. Weiterhin wurden laut Antonow 62 Vereinbarungen an Eigentümer übergeben, die jedoch noch nicht von ihnen unterzeichnet seien.

Innerhalb der Stadtkernsanierung hat es laut OB für 63 private Grundstücke Sanierungsvereinbarungen gegeben, dafür sind Fördermittel ausgereicht worden.

Hinter dem nun vorliegenden Stadtratsantrag auf Verlängerung der Abschlagsfrist steht vor allem die Interessengemeinschaft von Brander Grundstücksbesitzern, die sich gegen die Beträge wendet. Sie hat einen Brief an den OB geschrieben, in dem sie den neuen Termin vorschlägt. "Da die Fristsetzung, nur bis zum 31. Dezember 2011 Ablösevereinbarungen zuzulassen, nicht durch den Gesetz- oder Fördergeber bestimmt, vielmehr eine Entscheidung des Stadtrats ist, kann sie auch durch den Stadtrat verändert werden", heißt es in dem Brief. Die Interessengemeinschaft, bei deren Treffen im Dezember über 100 Bürger aus dem Sanierungsgebiet zusammenkamen, hat demnach einstimmig beschlossen, den Antrag den Stadträten und dem OB vorzulegen. Antonow glaubt indes nicht, dass sich die Frist für die 20 Prozent Abschlag verlängern lässt.

Verband sieht Äußerung kritisch

"Der Gesetzgeber sagt, dass ein Jahr vor Ende der Sanierung maximal zehn Prozent Ermäßigung auf die Ausgleichsbeträge möglich sind", erläutert er. Demnach habe die STEG Stadtentwicklung GmbH, unter deren Federführung die Brander Stadtkernsanierung läuft, das Sanierungsende 2014 vermittelt. Allerdings gibt es dazu laut OB bisher kein Schriftstück.

Im Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der die Brand-Erbisdorfer Interessengemeinschaft in ihren Forderungen unterstützt, sieht man die Aussage Antonows kritisch. "Wenn der Stadtrat einer Fristverlängerung nicht zustimmt, wäre eine gütliche Einigung vom Tisch", sagt Fred Fischer vom VDGN in Berlin. Dann wären 2013 die Bescheide zu den Ausgleichsbeträgen in der Stadt abzuwarten. "Erörterungen und Widerspruchsverfahren sowie eventuelle kostspielige Klagen könnten die Folge sein", blickt Fischer voraus. Nach seinen Worten hat es die Stadt in der Hand, wann sie das Sanierungsgebiet aufhebt. "Eine Rechtsnorm schreibt das nicht vor", sagt Fischer. Die Stadt müsse sich fragen, ob sie ihr Sanierungsziel erreicht habe, oder feststellen, dass sie es nicht erreichen könne. Festgesetzte Förderbedingungen spielten nur bedingt eine Rolle, glaubt der VDGN.

Die Interessengemeinschaft der Brander Grundstücksbesitzer lässt derzeit mit Hilfe des VDGN das Gutachten der Stadt zu den Ausgleichsbeträgen prüfen, um eine neue Grundlage zu schaffen.

 
erschienen am 25.01.2012 ( Von Astrid Ring )
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