Schlägerei vor Schule hat gerichtliches Nachspiel

Zwei Peniger mussten sich vor Amtsgericht verantworten, da sie Jungen in Lunzenau die Nase brachen

Hainichen/Penig. Zwei Peniger Jugendliche haben jetzt in Hainichen vor Gericht gestanden. Den Beiden, einer 15, der andere 16 Jahre alt, wurde zur Last gelegt, am 25. Januar dieses Jahres in der Pestalozzistraße in Lunzenau auf einen Schüler der Evangelischen Mittelschule eingeschlagen zu haben.

Seinerzeit artete die Auseinandersetzung, die sich außerhalb des Schulgeländes zutrug, zu einer brutalen Schlägerei aus. Es muss regelrecht Schläge und Fußtritte gehagelt haben. Denn das Opfer erlitt neben diversen Prellungen auch Abschürfungen. Das Nasenbein wurde sogar doppelt gebrochen. Deshalb war der Schüler damals zeitweise krankgeschrieben. Als Reaktion auf das Ganze verstärkte die Schulleitung die Aufsicht, speziell während der Abfahrtszeiten der Busse.

Warum die beiden Peniger Schläger so vehement auf ihr Opfer eingedroschen hatten, lässt sich schwer abschätzen. In der Gegend wurde zu der Zeit auch offen darüber spekuliert, ob der Konflikt nicht grundlegenderer Art ist. Denn die Kontrahenten sollen dem linken beziehungsweise rechten Spektrum nahestehen. Das spielte vor Gericht indes keine Rolle. Nur soviel: Laut Anklageschrift hatte das Opfer zuvor einer Mitschülerin auf den Kopf geschlagen, da diese ihm während des Unterrichts die Schulbank weggezogen und ihn so zu Fall gebracht hatte.

Wenige Tage nach der Tat hatte der Schulleiter der Lunzenauer Einrichtung, Daniel Illgen, von einer Rangelei gesprochen. "Dass eine auf den ersten Blick recht harmlose Sache derart ausgeartet ist, das hat uns überrascht", erklärte Illgen und verwies damit auf den weiteren Werdegang des Streits. Denn die am Kopf getroffene Mitschülerin ließ die Sache nicht auf sich beruhen. Sie griff kurzerhand zu ihrem Mobiltelefon, informierte ihre Freunde, die selbst keine Schüler der Bildungseinrichtung sind. Diese machten sich schnurstracks in die Pestalozzistraße auf, lauerten dort dem späteren Opfer auf und verprügelten es.

Das Amtsgericht Hainichen zeigte sich während der Verhandlung diplomatisch. So entschied es zum einen auf einen Täter-Opfer-Ausgleich. Dieser sieht vor, dass beide Seiten sich zusammensetzen, um über die Geschehnisse zu sprechen und so die Absurdität ihres Handelns zu erkennen. Zudem müssen die Täter jeweils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. (mit acr)

 
erschienen am 05.09.2012 ( Von Thomas Kretschmann )
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