Frau prügelt Ex-Geliebten ins Krankenhaus
Amtsgericht verurteilt 48-Jährige zu einer Strafe von 960 Euro.
Plauen. Irritiert fragte Richter Michael Rüsing die Angeklagte zu Beginn der Verhandlung, ob sie schon einmal einen anderen Vornamen getragen habe. Wegen ihres maskulinen Erscheinungsbildes vermuteten auch andere Prozessbeobachter, es könne sich womöglich um einen Mann handeln. Dem Polizisten, der seinerzeit nach der Prügelei am Tatort die Personalien aufgenommen hatte, hatte sie jedenfalls den Namen Reginald statt Regina genannt.
Die 48-jährige Angeklagte berichtete, was am 2. Mai 2011 in einer Plauener Wohnung vorgefallen war. Eigentlich wollte sie mit ihrer Lebensgefährtin Verlobung feiern. Da tauchte plötzlich der Ex-Freund der Partnerin auf. Er habe sich auf den Fußboden gesetzt. "Das macht man nicht. Das gehört sich nicht in einer fremden Wohnung", polterte sie im Gerichtssaal los. Das habe sie auch dem betrunkenen Eindringling gesagt und dabei versucht, ihn an die Luft zu setzen. Da wurde es der Wohnungsinhaberin zu bunt - und sie warf beide aus der Wohnung.
Nach Aktenlage hat es auf dem Fußweg vor dem Haus dann ein Gerangel gegeben. Der Mann ging zu Boden, und sie schlug seinen Kopf zweimal auf das harte Pflaster. Da stand er auf, ergriff seinen Rucksack und wollte gehen. Doch im letzten Moment trat die streitlustige Frau kräftig gegen sein Bein. Das Sprunggelenk war mehrfach gebrochen. "Ich habe es richtig knacken hören", sagte der Geschädigte im Zeugenstand. Man brachte ihn ins Krankenhaus, er wurde operiert. Die Folgen seien bis jetzt nicht abzusehen. Es könne sein, dass er Schäden für immer davontrage, sagte der Mann. "Das ist alles nicht wahr", konterte die Angeklagte. Sie sei natürlich wütend auf den Ex der Verlobten gewesen, räumte sie ein. "Ständig hat er sie verfolgt und mit Telefonterror belästigt." Sie gab zu, eifersüchtig gewesen zu sein.
Der Staatsanwalt forderte wegen schwerer Körperverletzung 100 Tagessätze zu 12 Euro für die Frau. Der Richter unternahm nochmals einen Versuch, sie zu einem Geständnis zu bewegen. Das könne sich günstig auf das Urteil auswirken. Die Worte fruchteten. Sie gab den Tritt zu, und aus den 100 Tagessätzen wurden 80. Das Urteil nahmen Angeklagte und Staatsanwalt an - es ist rechtskräftig.


