Anzeige wegen Diebstahls in Vielauer Brauerei

Streit zwischen Gemeinde Reinsdorf und Eigentümern des Brauereigebäudes verschärft sich

Vielau. In dieser Woche ist die Polizei in der Brauerei in Vielau zugange gewesen. Bürgermeister Steffen Ludwig (parteilos) hatte sie gerufen. Polizeisprecher Jan Meinel: "Wir haben eine Anzeige wegen Diebstahls aufgenommen." Geräte, die der Gemeinde gehören, waren aus den Räumen verschwunden, in denen der Verein Museumsbrauerei Vielau im Auftrag der Kommune jahrelang ein Museum betrieb. "Am 20. Januar habe ich noch Fotos von den Geräten gemacht", sagt Jörg Schwarz, der Leiter des Ortsbauamtes im Rathaus. Als er knapp zwei Wochen später wieder nachsah, war fast alles weg.

Bei den Geräten handelt es sich um Gegenstände, die zum Bierbrauen und zum Abfüllen von Flaschen verwendet werden können. Um sie hatte es monatelang einen Rechtsstreit gegeben, der erst vor drei Wochen mit einem Vergleich beigelegt wurde. Inhalt: Die Gemeinde verkauft die Geräte für 7500 Euro an die Eigentümer des Brauereigebäudes, Erika und Manfred Lorenz. Ende des Monats soll die offizielle Übergabe sein. Bis dahin gehören die Gerätschaften weiter der Gemeinde.

Verschwunden blieb das vermisste Inventar nicht lange. In einem Nebenraum fand sich alles wieder an. Zu diesem Zimmer hat die Gemeinde - anders als für die von ihr angemieteten Museumsräume - aber keinen Schlüssel. Nur die Hauseigentümer haben Zutritt. "Sie sind in unsere Räume reingegangen und haben die Gegenstände ohne die Zustimmung von uns als Besitzer rübergebracht", sagt Steffen Ludwig. Inzwischen sei das Inventar wieder an Ort und Stelle, so der Bürgermeister. Zudem sei der Eingang zu den Räumen versiegelt worden.

Petra Lorenz, Tochter der Hauseigentümer und vor Gericht zuletzt als Vertreterin ihrer Mutter Erika aufgetreten, wollte am Freitag ebenso wenig wie ihr Vater Manfred etwas zu der Angelegenheit sagen.

Klarheit besteht derweil zu der Frage, ob die Gemeinde einen Bierfüller und einen Berieslungskühler aus der Brauerei entfernen und ins direkt nebenan stehende Herrenhaus stellen darf. Der Landkreis hatte das genehmigt, Lorenz' legten Widerspruch bei der Landesdirektion ein. Die Behörde lehnte den Widerspruch nun ab - er sei "aus formalen Gründen unzulässig", sagt Anja Werler, Sprecherin der Landesdirektion. Zudem sehe die Behörde keinen Grund, warum die Geräte nicht verlagert werden dürften: Nur die Brautechnik sei ein Kulturdenkmal, nicht das Gebäude. Beide müssten deshalb nicht zusammenbleiben.

 
erschienen am 03.02.2012 ( Von Dennis Kittler )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
1
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  • 04.02.2012
    18:29 Uhr

    Sven0: Ein Affentheater sondersgleichen, an Peinlichkeit nicht zu übertreffen. Kann man sowas nicht intern regeln?

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