Dirk Heidolf - Ex-MotorsportlerFoto: Andreas Kretschel/Archiv
Justiz rollt Heidolf-Prozess neu auf
Ex-Motorsportler Dirk Heidolf erneut vor Gericht - Vorwürfe des versuchten Versicherungsbetruges anscheinend noch nicht vom Tisch
Hohenstein-Ernstthal. In der Staatsanwaltschaft Zwickau gibt es einen überraschenden Meinungswechsel. Am 15. Dezember hatte Staatsanwalt Martin Bierlein am Schöffengericht am Amtsgericht in Hohenstein-Ernstthal im Heidolf-Prozess auf Freispruch plädiert. Aus seiner Sicht waren die Vorwürfe des versuchten Versicherungsbetruges und des Vortäuschens einer Straftat damals nicht nachweisbar. Bierleins Kollegen haben gegen dieses Urteil mittlerweile Berufung eingelegt. Damit muss der gesamte Prozess noch einmal vor dem Landgericht in Zwickau aufgerollt werden.
In der Ermittlungsbehörde gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Sitzungsvertreter und dem Sachbearbeiter. Staatsanwaltsschafts-Sprecherin Antje Dietsch versucht, die ungewöhnliche Entscheidung zu erklären. "Wir haben Berufung eingelegt, da sich nach unserer Auffassung bei der Zusammenschau der Beweismittel ein Tatnachweis führen lassen kann", sagt Dietsch. Sie macht deutlich, dass sowohl die Spurenanlage am Tatort als auch die Aussagen des Zeugen für eine Täterschaft von Dirk Heidolf sprechen können.
Rechtsanwalt Fritz Binder, der den Teamchef verteidigt, spricht von einer "unverständlichen Entscheidung". Er kann nicht verstehen, warum die Staatsanwaltschaft innerhalb von einer so kurzen Zeit die Meinung ändert. Die Berufung würde auch an Dirk Heidolf, der sich gegenwärtig um die Vorbereitung der neuen Rennserie kümmert, nicht spurlos vorbei gehen. "Diese Situation ist nicht befriedigend. Der Prozess sorgt natürlich für eine Belastung", kommentiert Binder.
Im Fall, der nun wieder aufgerollt wird, geht es um den fingierten Einbruch vor zwei Jahren in die ehemalige Werkstatt des Rennstalls am Sachsenring in Oberlungwitz. Dabei waren Rennmotoren im Wert von rund 61.000 Euro verschwunden - bisher ist die Technik nirgendwo aufgetaucht. "Was tatsächlich in der Nacht vom 3. zum 4. Januar 2010 an der Werkstatt des Rennstalls passiert ist, lässt sich nicht mehr aufklären", sagte Strafrichter Manfred Weber in seiner Urteilsverkündung am 15. Dezember 2011.


