Heike Urban, Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt, zeigt einen der Kinderreisepässe.
Foto: Thomas Michel
Kinderreisepässe sind begehrt
Wer mit dem Nachwuchs ins Ausland verreisen möchte, benötigt ein Extra-Dokumen
Werdau. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes im Werdauer Rathaus sind derzeit gefragter als sonst. Auslöser ist eine Änderung der Europäischen Union (EU). Nach der sind seit zwei Wochen Kindereinträge in den Reisedokumenten der Eltern ungültig. "Seitdem benötigen Kinder beim Verlassen des Landes einen eigenen Kinderreisepass oder Personalausweis", sagt der Fachbereichsleiter für Ordnung und Sicherheit im Rathaus, Gerd Päßler.
Seit Anfang des Jahres stellte das Einwohnermeldeamt in der Stadtverwaltung bereits 101 Kinderreisepässe aus und damit fast so viele wie im gesamten Vorjahr. Eine ähnlich große Nachfrage verzeichnet das Amt bei Personalausweisen. In den ersten sechs Monaten wurden 1591 Dokumente beantragt, im gesamten Vorjahr waren es 2711. "Die meisten Bürger haben sich offenbar mit den neuen Reisebestimmungen schon vertraut gemacht", sagt Päßler. Den eigentlichen großen Ansturm erwartet er erst mit Beginn der Ferienzeit. Dennoch rät der Fachbereichsleiter, nicht so lange zu warten. "Wer einen Kinderreisepass benötigt, muss mit einer Bearbeitungszeit von zirka einer Woche rechnen", sagt Päßler.
Wichtig sei, dass bei der Beantragung die Eltern ihr Kind und dessen Geburtsurkunde mitbringen. Benötigt wird, so wie bei den Erwachsenen, ein biometrietaugliches Passbild. "Da sich das Aussehen eines Kindes ändert, kann das Passbild auf dem Kinderreisepass während der Gültigkeitsdauer einmal geändert werden", sagt Päßler.
Bei jedem Grenzübertritt - egal ob per Auto, Zug, Flugzeug oder Schiff - ist jeder gesetzlich verpflichtet, gültige Dokumente für Kinder dabeizuhaben. Das gilt auch bei Reisen in EU-Länder wie Polen oder Frankreich. "Da muss es nicht ein Kinderreisepass sein. In der EU reicht auch ein Personalausweis aus, der auf Antrag schon für Babys ausgestellt wird."
Dennoch rät Päßler, sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt telefonisch oder auf der Internetseite nach den jeweiligen Bestimmungen zu erkundigen. Das gilt besonders für Reiseländer auf dem afrikanischen Kontinent. "Die Bestimmungen ändern sich häufig. Wir erteilen keine verbindliche Rechtsauskunft", sagt Päßler.

