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Gericht erlaubt Baumfällungen für "Stuttgart 21"

VGH weist Klage von Umweltschützern ab - Bahn fordert schnellen Beginn der Arbeiten

Stuttgart (dapd-bwb). Die geplanten Baumfällungen für das Bahnprojekt "Stuttgart 21" können nun aller Voraussicht nach beginnen. Am Freitag wurde eine weitere juristische Hürde genommen - der Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte nach eigenen Angaben zwei Eilanträge des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ab, der damit die Fällung und Versetzung von 176 Bäumen im Schlossgarten verhindern wollte.

Die Bahn zeigte sich erfreut über die Entscheidung und will nun zügig mit den Arbeiten beginnen. Die Zeit drängt, da sie vor Ende der vegetationsfreien Periode bis Ende Februar abgeschlossen sein müssen. Dafür muss die Polizei allerdings noch der Schlossgarten räumen, der von Projektgegnern seit Monaten besetzt ist. Der geplante Einsatz von rund 5.000 Beamten erfordert nach Darstellung des Innenministeriums eine Vorbereitungszeit von 10 bis 14 Tagen.

Der BUND war der Auffassung, dass die Bäume so lange nicht gefällt oder versetzt werden dürfen, bis das Planänderungsverfahren für das Grundwassermanagement beendet ist. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Zur Begründung hieß es, die Baumfällarbeiten dienten der Umsetzung des alten Planfeststellungsbeschlusses und nicht der Planänderung. Es sei außerdem nicht glaubhaft gemacht worden, dass ein Planänderungsverfahren, welches allenfalls ein Beteiligungsrecht auslöse, durchgeführt werden müsse, hieß es weiter.

Die mit den Baumfällarbeiten zusammenhängenden artenschutzrechtlichen Fragen könnten sowohl "mit Regelungsinstrumentarien" des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses als auch durch "nachträgliche Schutzvorkehrungen" gelöst werden. Beide Verfahrensweisen lösten aber kein Beteiligungsrecht des BUND aus. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der "Stuttgart 21"-Sprecher Wolfgang Dietrich sagte, "wir sind froh, dass die letzte Hürde genommen ist und die vorgesehenen Maßnahmen, wenn auch verspätet, in Angriff genommen werden können". Mit der Entscheidung des VGH müssten jetzt auch die "letzten Vorbehalte" der Landesregierung ausgeräumt sein.

Die Bahn gehe davon aus, dass die Polizei jetzt alle Maßnahmen ergreife, damit mit den Verpflanzungen und Fällarbeiten in den nächsten Tagen begonnen werden könne, sagte Dietrich.

Zwischen der Bahn und dem Land hatte es in den vergangenen Tagen Unstimmigkeiten wegen des Polizeieinsatzes und der Baumfällungen gegeben. Die Landesregierung macht die Deutsche Bahn allein für die Verzögerungen beim Weiterbau des Bahnprojekts "Stuttgart 21", während der Staatskonzern Grün-Rot dafür die Schuld gibt.

Der Staatskanzleichef Klaus-Peter Murawski (Grüne) schrieb am Donnerstag an Bahnvorstandsmitglied Volker Kefer, die von der Bahn angeführte zeitliche Verzögerung und der dadurch entstehende Zeitdruck bei "Stuttgart 21" resultierten daraus, dass die Bahn das Thema Artenschutz "schlicht nicht in den Griff bekommen" habe.

Den Vorschlag der Bahn, ab dem 25. Februar alle noch nicht verpflanzten Bäume zu fällen, lehnt die Landesregierung ab.

dapd

 
erschienen am 03.02.2012
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