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Gewaltfreier Ungehorsam

Thierse warnt vor Kriminalisierung von Sitzblockaden gegen Neonazis

Dresden (dapd). Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat friedliche Sitzblockaden gegen Neonazis verteidigt und vor einer Kriminalisierung gewarnt. Gewaltfreier, ziviler Ungehorsam dürfe in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht kriminalisiert und als linksextremistisch diskreditiert werden, schrieb Thierse in einem Beitrag für die "Sächsische Zeitung". Sitzblockaden seien nach dem Grundgesetz zulässig und geschützt. Kriminalisierungsversuche in der Vergangenheit hätten dazu beigetragen, dass sich Neonazis "ungehindert ausbreiten konnten".

Deren Aufmärsche in Dresden seien binnen weniger Jahre zum größten Neonazitreffen Europas geworden. In Dresden versuchen Neonazis seit Jahren, das Gedenken an die Bombardierung der Stadt am 13. Februar 1945 für ihre politischen Zwecke zu nutzen. Sachsen Innenminister Markus Ulbig (CDU) lehnt Blockaden als Protestform strikt ab.

dapd

 
erschienen am 07.02.2012
© Copyright dapd Nachrichtenagentur GmbH
 
Kommentare
4
(Anmeldung erforderlich)
  • 07.02.2012
    18:27 Uhr

    Matthias1: Thierse fordert dazu auf, das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch Blockaden zu vereiteln. Wieso wird dieser Thierse (und mit ihm seine Partei) eigentlich nicht vom Verfassungsschutz beobachtet?

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  • 07.02.2012
    16:49 Uhr

    Matthias1: Robert möge doch bitte Art 8 GG lesen und dann darüber nachdenken, ob nicht eher sein Kommentar grob unrichtig war.

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  • 07.02.2012
    12:16 Uhr

    robert48: Ja, lieber Matthias, und was hat ein Aufmarsch mit einer Versammlung zu tun ? Die Gleichstellung von "Aufmarsch" und "Versammlung" ist ebenfalls, wie Sie es sagen, grob unrichtig.

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  • 07.02.2012
    11:12 Uhr

    Matthias1: Es gibt kein Grundrecht auf Sitzblockaden. Es gibt kein Grundrecht darauf, andere an der Ausübung ihrer Grundrechte (wie der Versammlungsfreiheit) zu hindern. Thierses verfassungsrechtliche Aussagen sind grob unrichtig.

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