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Entscheidung im Prozess um Film "Der entsorgte Vater" erwartet

Tochter des Regiesseurs war im Film aufgetaucht

Düsseldorf (ddp-nrw). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wird heute entscheiden, ob der Kinofilm "Der entsorgte Vater" vollständig gezeigt werden darf. Der Film handelt von unverheirateten Vätern, denen das Sorgerecht für ihre Kinder verwehrt ist. Im Prozess um den Film geht es nach Justizangaben darum, ob darin für zwei Sekunden die zum Zeitpunkt der Filmproduktion dreijährige Tochter des Regisseurs und Betroffenen Douglas Wolfsberger gezeigt werden darf.

Ein Filmverleiher war deswegen von der Mutter des Kindes verklagt worden. Im Juli 2009 untersagte das Landgericht Düsseldorf dem Filmverleiher den Angaben zufolge, die Sequenz weiter zu zeigen. Nach Ansicht des Landgerichts hätte vorher die Erlaubnis der allein erziehungsberechtigten Mutter eingeholt werden müssen, weil der Regisseur des Films und Vater des betroffenen Mädchens nicht das Sorgerecht hat. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf war der Filmverleiher in Berufung gegangen.

Der Dokumentarfilm stellt die Geschichten von fünf Vätern vor, denen der Umgang mit ihren Kindern aus den unterschiedlichsten Gründen verwehrt bleibt.

Für ein Urteil sei eine genaue Abwägung der Grundrechte der Meinungs- und Kunstfreiheit einerseits und des Rechts am eigenen Bild der Tochter andererseits notwendig, hatte der Vorsitzende Richter nach Angaben des Gerichtssprechers zum Auftakt der Berufungsverhandlung am 12. Januar gesagt.

(ddp)

 
erschienen am 09.02.2010
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