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Kinofilmausschnitte auf Youtube sind nicht immer illegal

Der Betreiber der Plattform muss die Daten des Nutzers nicht herausgeben

München (dapd). Wenn Ausschnitte aus Kinofilmen in schlechter Qualität auf der Plattform Youtube veröffentlicht werden, begründet das nicht automatisch eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes. Die Folge: Der Betreiber der Plattform muss die Daten des Nutzers nicht herausgeben. Das hat das Oberlandesgericht München (AZ: 29 U 3496/11) entschieden.

Dem Urteil zufolge gilt dies für den Fall, dass die Filmausschnitte quantitativ und qualitativ hinter dem Umfang eines vollständigen Kinofilms, der im Internet veröffentlicht wird, zurückbleiben. Dann könne man nicht davon ausgehen, dass die Filmausschnitte eingestellt wurden, um daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das aber wäre Voraussetzung gewesen, um einen Auskunftsanspruch durchzusetzen.

dapd

 
erschienen am 24.01.2012
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