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Ehlert streitet weiter mit neuer Treberhilfe

Keine Einigung in Güteverhandlung - Gericht muss nun Verhältnisse klären

Berlin (dapd). Ohne Einigung ist am Dienstag eine Güteverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer der Treberhilfe, Hans-Harald Ehlert, und der Neuen Treberhilfe GmbH zu Ende gegangen. Streitpunkt ist eine vorsorgliche Kündigung, welche die Neue Treberhilfe am 2. Dezember 2011 gegenüber Ehlert ausgesprochen hatte. Dieser möchte den Rauswurf vom Gericht für unwirksam erklären lassen.

Als Chef des Sozialunternehmens, das vor allem obdachlose Jugendliche betreut, hatte Ehlert in der letzten Zeit massive öffentliche Kritik auf sich gezogen. Er bekam nicht nur ein sehr hohes Gehalt, sondern nutzte auch einen Maserati als Dienstwagen. Am 15. November 2011 meldete die Treberhilfe dann Planinsolvenz an. Ihre Verbindlichkeiten betrugen 4,5 Millionen Euro. Anfang Dezember übernahm der Evangelische Diakonieverein Berlin-Zehlendorf das Sozialunternehmen.

Der Rauswurf von Ehlert hat nun aber noch ein Nachspiel. So behauptet er, dass er nach seinem Rückzug als Geschäftsführer der alten Treberhilfe im Frühjahr 2010 von dessen Aufsichtsrat weiter beschäftigt und mit "besonderen Projekten" betraut worden sei. Daher müsse er, wie die rund 100 Mitarbeiter der alten Gesellschaft auch, von der Neuen Treberhilfe übernommen werden. Schließlich habe er sich nichts zuschulden kommen lassen, was eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.

Die neuen Träger bestreiten hingegen, dass Ehlert nach 2010 weiter bei dem Sozialunternehmen angestellt war. "Es hat kein Beschäftigungsverhältnis bestanden", sagte der Anwalt der Neuen Treberhilfe, Thomas Witt. Die vorsorgliche Kündigung sei allein wegen des noch laufenden Rechtsstreites ausgesprochen worden und bedeute nicht, dass Ehlert tatsächlich beschäftigt wurde. "Meine Mandanten wollten mit diesem Schritt auf Nummer sicher gehen", sagte Witt. Nun muss das Gericht in weiteren Verhandlungen klären, welche Partei recht hat.

dapd

 
erschienen am 24.01.2012
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