Ein geöffnetes Brustimplantat des französischen Unternehmens PIP.

Foto: Eric Estrade

Klage wegen mangelhafter Silikonimplantate abgewiesen

Frankenthal (dpa) - Der Skandal um hunderttausendfach verkaufte Brustimplantate mit Billig-Silikon war 2011 aufgeflogen, nun ist eine Frau aus Rheinland-Pfalz mit einer Klage auf Schmerzensgeld gescheitert.

Das Landgericht Frankenthal begründete seine Entscheidung mit mangelhaften Beweisen für eine Gesundheitsgefahr. Die Anwältin der 62-jährigen Klägerin will in Berufung gehen. Verklagt hatte die Frau den TÜV-Rheinland auf 100 000 Euro, weil er die französische Herstellerfirma der Polster nicht ausreichend überwacht haben soll.

Das inzwischen insolvente Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) soll hunderttausendfach billiges Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt haben. Ende 2011 forderte die französische Regierung die betroffenen Frauen wegen möglicher Gesundheitsgefahren auf, die Polster wieder entfernen zu lassen. In Deutschland wurden sie nach Schätzungen mehreren tausend Frauen eingesetzt. Der Skandal beschäftigt auch das Landgericht Karlsruhe, eine Entscheidung gibt es aber noch nicht. Zudem laufen in weiteren Fällen außergerichtliche Verhandlungen.

Die Frankenthaler Richterin Therese von Schwichow sagte, es fehlten auch schon Beweise dafür, dass in den Brustpolstern der Klägerin überhaupt Industriesilikon enthalten gewesen sei. Zudem sei nicht erwiesen worden, dass der TÜV hätte überprüfen müssen, welches Silikon in den Implantaten enthalten gewesen sei.

Die Anwältin der Klägerin, Ruth Schultze-Zeu, will nun vor das Oberlandesgericht in Zweibrücken ziehen. «Es lag eine konkrete Gesundheitsgefährdung vor, zudem hat meine Mandantin psychisch total gelitten», sagte Schultze-Zeu der dpa. Sie habe nachgewiesen, dass der TÜV seine Pflichten vernachlässigt habe. Dass Industriesilikon in den Implantaten gewesen sei, zeigten die Kennzeichnungsnummern. Die Klägerin hatte sich die Polster nach einer Operation zur Krebsvorsorge einsetzen lassen und über anschließende gesundheitliche Probleme berichtet.

Der TÜV Rheinland erklärte, das Urteil zeige, dass das Unternehmen nicht für die kriminellen Handlungen von PIP verantwortlich zu machen sei. Damit diese aufgeklärt werden, habe der TÜV Strafanzeige gegen den Hersteller gestellt.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu PIP-Implantaten

Abschlussbericht der britischen Gesundheitsbehörde NHS zu PIP Brustimplantaten

Bericht der französischen Gesundheitsbehörden - Zusammenfassung (dt. Übersetzung)

 
erschienen am 14.03.2013
© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
 
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