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Polizisten jahrelang Sonderrabatte gewährt

Landgericht Braunschweig verurteilt 51-Jährigen Kfz-Unternehmer zu Bewährungsstrafe

Braunschweig (dapd). Jahrelange Rabattgewährungen für Polizeibeamte sind einem 51-jährigen Kfz-Unternehmer aus Braunschweig zum Verhängnis geworden. Der Mann wurde am Dienstag vor dem Landgericht Braunschweig wegen Vorteilsgewährung in 79 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Kammer berücksichtigte strafmildernd, dass der Angeklagte im Betrieb seines Onkels in ein bestehendes System von Vorteilsgewährungen eingetreten war. "Er war Zwängen ausgesetzt", sagte die Vorsitzende Richterin Renate Reupke.

Der Angeklagte hatte gestanden, zahlreichen Polizisten von 2002 bis 2008 Vergünstigungen bei Mietwagen oder Reparaturen gewährt zu haben. Dafür soll der Unternehmer bei Aufträgen nach Unfällen, zum Beispiel beim Abschleppen von Autos, bevorzugt worden sein.

Der Staatsanwalt Ralf Tacke sprach von einem "rollierenden System". Bei der Polizei habe es sich herumgesprochen, dass man bei der betroffenen Firma günstig oder sogar kostenlos Mietwagen bekommen könne. Das habe schwerpunktmäßig im Jahr 2003 zu einer großen Nachfrage geführt.

Angeklagt waren 81 Fälle des "Polizeirabatts" für insgesamt 42 Beamte. Zwei Fälle wurden eingestellt, da der Angeklagte seinerzeit nicht mehr für die betroffene Firma arbeitete. Beamte der Polizeidirektion Braunschweig, der Bereitschaftspolizei oder auch der Reiterstaffel und des Verkehrsunfalldienstes profitierten von den illegalen Vergünstigungen.

Die Spanne reichte laut Anklage von einigen Euro Rabatt bis hin zum Erlass von rund 1.000 Euro. So kam es auch vor, dass Polizisten Mietwagen kostenlos fuhren oder nichts für Reparaturen an ihren Autos bezahlen mussten.

Polizisten bekamen Geldstrafen

Der Schaden für die Firma sei schwer zu beziffern, räumte der Staatsanwalt ein. Da die Firma ständig über ein Kontingent von Leihwagen verfügte, waren stets Autos vorrätig. Wären diese Wagen nicht zum günstigen Preis an Polizisten vermietet worden, hätten sie andernfalls nur auf dem Hof gestanden. Das Urteil gegen den Unternehmer wurde umgehend rechtskräftig, da Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten.

Als der Skandal im Jahr 2006 herauskam, wurden 53 betroffene Polizisten ermittelt. Wegen Vorteilsannahme wurde daraufhin gegen 13 Beamte ein Strafbefehl ausgesprochen, bei 30 Betroffenen wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. 9 Polizisten wurden nach Angaben der Polizeidirektion Braunschweig freigesprochen. Mit einer Ausnahme wurden auch alle disziplinarrechtlichen Verfahren eingestellt. Die meisten Vorwürfe waren verjährt.

dapd

 
erschienen am 07.02.2012
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