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Witwe muss für die Beerdigung ihres Mannes zahlen

Notfalls muss das Sozialamt die Summe erstatten

Karlsruhe (dapd). Nach jahrelanger Weigerung muss eine nach eigenen Angaben mittellose Witwe in Husum doch für die Beerdigung ihres Ehemannes zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte am Montag ein entsprechendes Urteil in letzter Instanz. Als nächste Angehörige sei sie nach Landesrecht verpflichtet gewesen, für eine würdige Bestattung zu sorgen. Sollte sie tatsächlich kein Geld haben, müsse sie sich den Betrag vom Sozialamt erstatten lassen.

Fünf Jahre lang hatte der Bestatter, der die Leiche nach neun Tagen begraben hatte, mit der Witwe um rund 2.500 Euro gestritten. Die Frau argumentierte auch, von ihrem Mann getrennt gelebt zu haben. Auch zwei Töchter des Mannes wollten nicht für die Kosten aufkommen.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 53/11)

dapd

 
erschienen am 19.12.2011
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