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Zeuge schildert Tatnacht im Prozess um Kraillinger Doppelmord

Lebensgefährte der Mutter ringt bei Schilderung der Tatnacht um Fassung

München (dapd). Im Prozess wegen Doppelmordes an zwei Mädchen in Krailling bei München hat der Lebensgefährte der Mutter am Montag vor Gericht die Tatnacht geschildert. Der 53-Jährige berichtete vor dem Landgericht München, wie er die leblosen Kinder fand, als er mit der Mutter nach Hause kam. Er sagte aus, zunächst habe die Mutter ihre jüngere Tochter in ihrem eigenen Schlafzimmer gefunden.

Auf ihr Schreien hin sei er hinzugekommen und habe festgestellt, dass das grausam zugerichtete Mädchen einen Strick um den Hals hatte. Dann habe er die elfjährige Schwester des Mädchens in einem der Kinderzimmer leblos und mit deutlich sichtbaren Einstichen am Körper gefunden. Zunächst sei ihm die Notrufnummer nicht mehr eingefallen. Schließlich habe er aber dann doch die Polizei alarmieren können. Der Mann war während seiner Aussage weitgehend gefasst, stockte aber immer wieder und rang um Fassung.

Der angeklagte Onkel der beiden Mädchen musste während der Vernehmung des Zeugen den Saal verlassen, konnte dessen Aussage aber durch eine Videoübertragung verfolgen. Der 51-Jährige soll in der Nacht zum 24. März vergangenen Jahres mit einem Messer, einem Seil und einer Hantelstange auf seine Nichten losgegangen sein, als diese allein zu Hause schliefen. Die Mordwerkzeuge waren dem Zeugen und der Mutter der Mädchen unmittelbar beim Betreten der Wohnung aufgefallen, da sie nicht in den Haushalt gehörten.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte vor, auch die Mutter der Kinder zu töten, um so seine Frau zur Alleinerbin des Familienvermögens zu machen und seine Familie aus finanziellen Schwierigkeiten zu befreien. Der Zeuge gab an, er habe den mutmaßlichen Mörder der Mädchen nur einmal gesehen und kaum gekannt.

Die 42-jährige Mutter der Mädchen hatte bereits am Montagvormittag ausgesagt. Unter Tränen schilderte sie, wie sie ihre Töchter Blut überströmt in der Wohnung fand. Während ihrer Aussage war die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen.

dapd

 
erschienen am 30.01.2012
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