Regionales
Bootsunglück: Staatsanwalt wirft Organisatoren Fahrlässigkeit vor
Prozess vor dem Amtsgericht Leipzig begonnen
Leipzig (ddp-lsc). Zum Auftakt des Prozesses um den tödlichen Ruderunfall in Leipzig am 13. April 2008 hat die Staatsanwaltschaft den Organisatoren und Verantwortlichen Fahrlässigkeit vorgeworfen. Die damalige Hochwassersituation und die hohe Fließgeschwindigkeit des Elsterflutbettes seien bei der Regatta stark vernachlässigt worden, sagte Staatsanwalt Ulrich Jakob am Donnerstag vor dem Amtsgericht Leipzig. Bei dem Ruderunfall war ein zwölfjähriger Junge ertrunken, ein weiterer schwer verletzt worden.
Es sei es unverantwortlich gewesen, das gefährliche Wehr am Ende der Regattastrecke nicht mit Warnhinweisen, Absperrungen und einem einsatzbereiten Motorboot abzusichern, befand die Staatsanwaltschaft. Der veranstaltende Ruderclub Triton habe an dem Wehr lediglich ein Motorboot postiert, das mit abgeschaltetem Motor am Ufer gelegen habe. Das Kentern des mit fünf Kindern besetzten Bootes hätten die Verantwortlichen voraussehen müssen, sagte Jakob. Angeklagt sind die Dessauer Übungsleiterinnen Yvonne Sch. und Ines M. sowie Triton-Präsident Jens G. Ihnen wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Bei der Regatta am 13. April 2008 war ein zwölfjähriger Junge der Rudervereinigung Dessau ertrunken, als das Boot von der Strömung durch das Wehr getrieben worden war. Seine Leiche wurde erst zwei Wochen später gefunden. Ein zweiter Junge, der als Steuermann eingesetzt worden war, zog sich bei dem Unfall schwerste Verletzungen zu, an deren Folgen er heute noch leidet. Die anderen drei Besatzungsmitglieder wurden leicht verletzt. Das Boot war ausschließlich mit Anfängern besetzt, die auch keine Rettungswesten trugen.
Die angeklagte Dessauer Übungsleiterin Sch. sagte vor Gericht, sie habe damals die Strömung als nicht sonderlich gefährlich eingeschätzt. Ihrer Meinung nach hätten es die Kinder, die ihre erste Regatta absolvieren sollten, schaffen müssen, aus dem Seitenarm des Flusses in die Regattastrecke einzubiegen. Das Wehr am Ende in der Nähe des Ablegeortes habe sie damals nicht wahrgenommen, sie sei auch nicht ausdrücklich von der Rennleitung darauf hingewiesen worden. Die Angeklagte M. sagte, sie habe noch versucht, den Kindern Kommandos zuzurufen, als sie nach dem Ablegen in ihrem Boot abtrieben. Sie hätten sie jedoch nicht gehört. Als das Boot dann Richtung Wehr getrieben sei, "ging alles wahnsinnig schnell". Triton-Präsident G. machte keine Angaben.
Ein Urteil soll am 1. April gefällt werden.
(ddp)
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