Regionales
Beschwerde gegen OVG-Urteil zu Kraftwerk Datteln gescheitert
BUND fordert kompletten Baustopp - Planung soll überarbeitet werden
Leipzig/Datteln (ddp-nrw). Im Rechtsstreit um den Bau des Steinkohlekraftwerks Datteln (Kreis Recklinghausen) haben die Stadt Datteln und die E.ON Kraftwerke GmbH eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 3. September 2009 zurück. Mit dem Urteil hatte das OVG den Bebauungsplan für das Projekt aufgehoben. Mit der Entscheidung der Leipziger Richter ist das OVG-Urteil nun rechtskräftig.
Das OVG hatte den Bebauungsplan für das E.ON-Projekt als unwirksam erklärt. Die Bauarbeiten mussten in der Folge teilweise gestoppt werden. Als Grund für die Entscheidung führte das OVG unter anderem an, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. Die Anlage liege zu nahe an Wohngebieten. Damit wurde der Klage eines Landwirts aus Waltrop stattgegeben.
Sowohl die Stadt Datteln als auch die E.ON Kraftwerke GmbH hatten Beschwerden über die Nichtzulassung der Revision durch das OVG beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Für den Fall einer Aufhebung der Genehmigung für das Kraftwerk müsste E.ON die Anlage zurückbauen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Ein Sprecher der E.ON Kraftwerke GmbH sagte, das Unternehmen setze sich trotz der juristischen Entscheidung weiter dafür ein, die planungsrechtlichen Grundlagen für einen genehmigungsfähigen Bau des Kraftwerks zu schaffen. Dazu gehöre vor allem, dass der Stadtrat am Mittwoch eine neue Aufstellung eines Bebauungsplans beschließt. Dadurch sollten die vom OVG monierten Punkte "geheilt" werden.
Laut dem Sprecher arbeiten trotz des teilweisen Baustopps derzeit noch 1600 Menschen auf der Baustelle in Datteln. Der Innenausbau werde derzeit fortgeführt, von dem Baustopp betroffen seien dagegen unter anderem ein Ammoniaklager, eine Netzanbindung und ein Kohlelager.
Das NRW-Wirtschaftsministerium erklärte, dass die Landesregierung den Landesentwicklungsplan überarbeitet und "klare landesplanerische Regelungen" für bestehende und zukünftige Kraftwerke geschaffen habe. Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dietmar Brockes, erklärte, dass der Bau des Kraftwerks "ökonomisch wie ökologisch im Interesse des Landes" sei.
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) forderte als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung den "kompletten Baustopp für das umstrittene Vorhaben". Das höchste Gericht habe die zahlreichen Rechtsverstöße des Bebauungsplans und der Landes- und Regionalplanung bekräftigt, teilte der BUND mit. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte den Beschluss und sprach sich ebenfalls für einen "vollständigen Baustopp" aus.
Auch die NRW-Grünen forderten eine "sofortige Beendigung des Projekts". Zugleich warnte die Partei davor, durch nachträgliche Gesetzesänderungen den "Schwarzbau in Datteln" zu legalisieren. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer, bezeichnete die Entscheidung der Leipziger Richter als "schallende Ohrfeige für die Regierung Rüttgers". Durch "grobe handwerkliche Fehler, politische Fehlentscheidungen und Nichtstun im politischen Vollzug" sei dem Industriestandort NRW "schwerer Schaden zugefügt" worden.
Nach seiner Fertigstellung sollte das Kraftwerk mit einer Leistung von rund 1050 Megawatt eines der größten Steinkohlekraftwerke Europas werden. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2011 sollte das Kraftwerk eigentlich in Betrieb gehen.
(Az.: BVerwG 4 BN 66.09)
(ddp)
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