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Bündnis ruft zu Blockade von Neonazi-Aufmarsch in Dresden auf
Das Bündnis rief insbesondere Christen zur Teilnahme an der Demonstration auf
Dresden (dapd-lsc). Ein kirchennahes Bündnis ruft zur Beteiligung an Blockaden gegen geplante Neonazi-Aufmärsche in Dresden auf. Neonazis dürften nicht ungehindert durch Dresden marschieren, heißt es in dem am Donnerstag in Dresden verbreiteten Aufruf. Dem Bündnis gehören bereits mehr als 50 Politiker, Theologen und kirchlich Engagierte an.
Zu den Erstunterzeichnern zählen auch die Bundestagsvizepräsidenten Katrin Göring-Eckhardt (Grüne) und Wolfgang Thierse (SPD) sowie der Hannoveraner Landesbischof Ralf Meister und die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands, Ilse Junkermann.
Das Bündnis rief insbesondere Christen zur Teilnahme auf. Ein Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus erklärte, gewaltfreie Blockaden seien eine Gewissensentscheidung und gehörten zum Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Neonazis mobilisieren für den 13. und 18. Februar wie in den Vorjahren zu Aufmärschen in Dresden.
dapd
12:15 Uhr
HPBarkam: Bravo! Bringt Herrn Ulbig und seine Vasallen gehörig ins schwitzen.
Ich bin mal gespannt, ob es demnächst wieder faschistisch anmutende Hausdurchsuchungen und/oder Anklagen gibt.
11:59 Uhr
Matthias1: Der hier veröffentlichte Aufruf ist nahe an der Aufstachelung zu einer Straftat. Es ist ein Widerspruch in sich, von "gewaltfreien Blockaden" zu sprechen. Nach ständiger Rechtsprechung erfüllen Sitzblockaden den Gewaltbegriff des § 240 StGB, weil durch sie ein physisch wirkender Zwang gegen die Blockierten ausgeübt wird. Soweit hierdurch eine angemeldete, also rechtmäßige Demonstration verhindert wird, ist die Gewaltanwendung auch verwerflich. Man darf gespannt sein, wie die Gerichte urteilen werden, wenn diesem Aufruf tatsächlich gefolgt werden sollte. Thierse sollte seinem Amt besser gerecht werden und die Grundrechtsausübung auch Andersdenkenden zugestehen - mögen sie im Einzelfall auch unsympathisch sein. Darauf aber kommt es in einem Rechtsstaat nicht an.