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Ex-MDR-Unterhaltungschef sieht sich um Lebensleistung gebracht
Foht einigt sich vor Arbeitsgericht mit MDR auf Vergleich
Leipzig (dapd-lth). Für den früheren Unterhaltungschef des MDR-Fernsehens, Udo Foht, hat der Prozess um seine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht Leipzig grundsätzliche Bedeutung. Der 61-Jährige hatte seit der Gründung des MDR im Januar 1992 bei dem Sender gearbeitet und war zuvor seit 1975 beim Fernsehen der DDR beschäftigt gewesen: Er sieht sich durch die Kündigung des MDR und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn wegen Bestechlichkeit, Betrugs und Untreue um seine Lebensleistung gebracht.
"In ganz vielen Sendungen des MDR stecken meine Ideen drin", führte er am Freitag im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Leipzig aus. "Ich bin kein Verwalter gewesen", ergänzte er, "sondern einer, der inhaltlich und kreativ agiert hat." Der MDR habe ihm 20 Jahre lang die Möglichkeit gegeben, im Sinne und Auftrag des Senders tätig zu werden. "Das war für mich auch der Grund gewesen, das Angebot des ZDF abzulehnen, dorthin zu wechseln."
Sein Rechtsbeistand Andreas Mende, ein Berliner Fachanwalt für Familienrecht, und Richter Olaf Suckert versuchten erfolglos, ihn davon abzuhalten, das Arbeitsgericht als Bühne für seine Rechtfertigungen zu nutzen. Suckert wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass ein zivilrechtliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht Fohts Wunsch erfüllen könne, ihn von den Vorwürfen reinzuwaschen.
Die Vorwürfe der Rundfunkanstalt gegen Foht drehten sich im Arbeitsrechtsstreit darum, dass er seine Vollmachten überschritten haben soll, was in einer sogenannten Tatkündigung zum Ausdruck kommt. Seine möglichen Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen wurden in einer Verdachtskündigung erfasst. Der MDR hatte im September 2011 Foht außerordentlich und fristlos gekündigt, im November 2011 hilfsweise und wiederum außerordentlich, allerdings mit einer sozialen Auslauffrist zum 31. Dezember 2012. Gegen beide Kündigungen hatte Foht Klagen beim Arbeitsgericht Leipzig eingereicht. MDR-Rechtsbeistand Steffen Pruggmayer und Foht berichteten vor Gericht, dass eine ordentliche Kündigung Fohts laut dem Manteltarifvertrag des MDR nicht möglich gewesen wäre.
Vor dem Arbeitsgericht einigten sich beide Seiten in einem Vergleich nun darauf, dass Fohts Arbeitsverhältnis rückwirkend zum 31. Dezember 2011 beendet wird. Den Vergleich hatte Suckert in dieser Form angeregt. Damit endet die Zusammenarbeit von Foht und MDR ein Jahr früher, als es die zweite Kündigung vom November 2011 vorgesehen hätte. Pruggmayer behielt sich für den MDR trotz des abgeschlossenen Vergleichs Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor. Für den Zeitraum zwischen dem Ausspruch der fristlosen Kündigung im September 2011 und dem Jahresende 2011 erhält der frühere Unterhaltungschef nachträglich das Gehalt, was in seinem Arbeitsvertrag vorgesehen war.
Die Erwiderungen Fohts auf die Vorwürfe, seine Vollmachten und Kompetenzen überschritten zu haben, boten interessante Einblicke in seine frühere Arbeitsweise. Sein Anwalt Mende bezeichnete Fohts Vorgehensweise als unkonventionell, Richter Suckert hingegen sprach davon, dass er es nicht für unkonventionell halte, sondern für sehr unüblich.
"Es gäbe heute keinen Florian Silbereisen, wenn ich mich an die Regularien des MDR gehalten hätte", äußerte Foht. Er hätte ihn in der Unterhaltungs-Koordination der ARD vorschlagen müssen. "Niemand hätte einen 22-Jährigen genommen, der noch nie eine Samstagabendshow moderiert hat", meinte der frühere Unterhaltungschef, "nach der dritten Sendung wollten allerdings alle Silbereisen erfunden haben." Nachdem Carmen Nebel von der ARD zum ZDF gewechselt war, hatte der heute 30 Jahre alte Silbereisen im Februar 2004 die Moderation der "Feste der Volksmusik" in der ARD übernommen.
Vor dem Arbeitsgericht ging es außerdem darum, dass Foht im Jahr 2008 bei der Sendung "Goldene Henne" den Geschäftsführer der Zeitschrift "Super Illu", Heinz Scheiner, um 20.000 Euro Bargeld gebeten haben will, um den Auftritt zweier amerikanischer Künstlerinnen zu bezahlen. "Es ist vollkommen üblich, dass Künstler vor ihrem Auftritt die Summe in bar bekommen wollen, sonst treten sie gar nicht erst auf", meinte Foht.
Foht sagte allerdings, er könne sich nicht mehr daran erinnern, wem er 2008 das Geld Scheiners gegeben und wem im MDR er die Quittung darüber überreicht habe. Pruggmayer berichtete, nirgendwo beim MDR sei eine solche Quittung zu finden.
dapd
20:55 Uhr
Matthias1: Wer auch nur einmal sog "Unterhaltungssendungen" des MDR ertragen musste, der weiss, dass dieser Herr eher froh und dankbar dafür sein sollte, dass sich an seine "Lebensleistung" bald keiner mehr erinnern wird.