Dresdens Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann weist den Vorwurf zurück, die sächsischen Behörden seien mit der umstrittenen Durchsuchung beim Jenaer Jugendpfarrer falsch vorgegangen. Dresdens Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann weist den Vorwurf zurück, die sächsischen Behörden seien mit der umstrittenen Durchsuchung beim Jenaer Jugendpfarrer falsch vorgegangen.

Foto: dapd

Generalstaatsanwalt rechtfertigt Durchsuchung bei Pfarrer in Jena

Behörden waren über die Razzia informiert

Dresden/Jena (dapd-lsc). Dresdens Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann weist den Vorwurf zurück, die sächsischen Behörden seien mit der umstrittenen Durchsuchung beim Jenaer Jugendpfarrer falsch vorgegangen. Polizei und Staatsanwaltschaft in Thüringen seien über die Maßnahmen "rechtzeitig entsprechend den üblichen Vorgehensweisen" informiert worden, schrieb Fleischmann am Freitag in einem Brief an den Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD). Klagen über Informationsdefizite bei den thüringischen Behörden seien "nicht gerechtfertigt".

Das Schreiben ist eine Reaktion auf einen offenen Brief von Schröter, den er an Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) geschickt hatte. Grund war die Durchsuchung sächsischer Ermittler bei Jugendpfarrer Lothar König in der vergangenen Woche. Gegen ihn wird im Zusammenhang mit der Blockade eines Neonazi-Aufmarsches am 19. Februar in Dresden wegen Landfriedensbruchs ermittelt.

Mit Verweis auf das laufende Verfahren äußerte sich Fleischmann zu dem Fall nicht näher. Unterstellungen, den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen lägen unsachliche Motive oder Einflussnahmen zugrunde, wies er allerdings entschieden zurück. Bei Anhaltspunkten für eine Straftat müsse diesen nachgegangen werden.

Auch die Ermittlungen gegen andere Blockierer rechtfertigte Fleischmann. Zwar sei auch er der Meinung, dass der Extremismus bekämpft und die Anhänger bestraft werden müssten, wenn sie die Grenzen von Recht und Gesetz überschritten. "Diese Grenzen haben aber auch die Gegner von Extremisten zu respektieren", schrieb Fleischmann. Die Staatsanwaltschaft handle immer anhand von objektiven Kriterien und nicht entlang politischer Ausrichtungen.

Auch Demonstrationen von Extremisten müssten akzeptiert und notfalls durch die Polizei geschützt werden. "Gegendemonstranten müssen dies hinnehmen und ihrerseits Recht und Gesetz beachten", schrieb der Generalstaatsanwalt.

In Dresden hatten im Februar Tausende Menschen einen geplanten Neonazi-Aufmarsch blockiert. Überschattet wurde der friedliche Protest von schweren Krawallen. Am Rande der Demonstration erfasste die Polizei mehr als eine Million Handydaten, was bundesweit einen scharfen Protest auslöste. Die sächsische Opposition kritisierte, dass Proteste kriminalisiert würden.

dapd

 
erschienen am 19.08.2011
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