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Koalition und Opposition diskutieren über Schuldenbremse
Neuverschuldungsverbot soll dieses Jahr in die Landesverfassung
Dresden (dapd-lsc). Koalition und Opposition haben erstmals über die Verankerung eines Neuverschuldungsverbots in der sächsischen Verfassung miteinander gesprochen. Im Anschluss an das Treffen am Freitag in Dresden betonte CDU-Fraktionschef Steffen Flath, dass Auftaktgespräch habe auf Augenhöhe stattgefunden. Es sei wichtig, dass sich die Fraktionen jenseits der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bei diesem Thema einig seien.
Mit dem Verbot will die Koalition aus CDU und FDP auf die Staatsverschuldung sowie die internationalen Finanz- und Schuldenkrisen reagieren. Für die Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung braucht die Koalition eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Dies wäre mit den Stimmen von SPD und Grünen möglich, auch die Linke könnte zustimmen.
FDP-Fraktionschef Holger Zastrow warb dafür, sich auf das Neuverschuldungsverbot und einen Generationenfonds zu konzentrieren. Weitere Verfassungsänderungen, wie sie Teile der Opposition wollen, sehe er skeptisch. In den Fonds soll Geld fließen, das ausschließlich für die nächsten Generationen gedacht ist.
Linke-Fraktionschef André Hahn sprach von einer offenen Gesprächsatmosphäre. Allerdings müsse zugleich über weitere Verfassungsänderungen nachgedacht werden, weil sich dazu die Gelegenheit biete. Die Linke dringt seit geraumer Zeit auf eine Verfassungsänderung zur Vereinfachung von Volksbegehren für mehr direkte Demokratie. Grüne und SPD äußerten sich nicht.
Die Koalition plant die Verfassungsänderung für dieses Jahr, das nächste Gespräch ist für Anfang März geplant. Bislang haben Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen solche Regelungen getroffen, die sich am Grundgesetz orientieren. Die 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht bereits vor, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen.
dapd