Foto: dapd

Ladenöffnung wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof

Linke und SPD klagen gegen Ladenschlussgesetz - Koalition verteidigt Regelung

Dresden (dapd-lsc). Linkspartei und SPD haben beim Landesverfassungsgerichtshof in Leipzig Klage gegen das sächsische Ladenöffnungsgesetz eingereicht. Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der seit Jahresanfang erlaubten Öffnung von Videotheken und Autowaschanlagen an Sonntagen, wie Abgeordnete beider Oppositionsfraktionen am Dienstag in Dresden sagten. Außerdem sollen die Richter überprüfen, aus welchem Anlass die Sonntagsöffnung im Einzelhandel zulässig ist. CDU und FDP verteidigten das Gesetz, das Ende vergangenen Jahres auch gegen den Willen von Gewerkschaften und Kirchen beschlossen worden war.

Der Landtag hatte mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition im November eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen beschlossen. Seit Jahresbeginn sind fünf statt vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Sachsen möglich. Zudem dürfen Videotheken auch an Sonntagen von 12.00 bis 20.00 Uhr und Autowaschanlagen ganztägig öffnen. An Wochentagen und am Samstag können Kunden weiterhin von 6.00 bis 22.00 Uhr einkaufen.

Auf Kritik stößt bei Linkspartei und SPD insbesondere die Regelung, dass die Sonntagsruhe "aus besonderem" Anlass von den Kommunen aufgehoben werden kann. Diese Formulierung sei unbestimmt und daher nicht mit der sächsischen Verfassung vereinbar, sagten die Parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer Klaus Tischendorf (Linke) und Stefan Brangs (SPD) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. Zugleich gebe die Landesregierung den Schwarzen Peter an die Kommunen weiter, weil diese im Streitfall gerichtliche Auseinandersetzungen führen müssten.

Aus Sicht beider Fraktionen muss die Koalition einen konkreten Gesetzesrahmen gewährleisten. Mit einer Normenkontrollklage solle daher Rechtssicherheit geschaffen werden. Zudem solle der Gerichtshof überprüfen, ob die Öffnung von Videotheken und Autowaschanlagen mit der Landesverfassung vereinbar und tatsächlich notwendig sei. Mit einer Entscheidung rechnen Tischendorf und Brangs bis Mitte nächsten Jahres. Der Freistaat habe bis November Zeit für eine Stellungnahme beim Gerichtshof.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Heidan, sieht der Klage gelassen entgegen. Das Gesetz sei ein ausgewogener Kompromiss und schaffe mehr Rechtssicherheit als die alte Regelung, die unter dem früheren SPD-Wirtschaftsminister Thomas Jurk entstanden sei. Der Sonntagsschutz sei der CDU wichtig, betonte er. FDP-Wirtschaftsexperte Torsten Herbst warf der Opposition vor, mit politischen Niederlagen nicht umgehen zu können. Längst aber habe das Ladenöffnungsgesetz seine Praxistauglichkeit bewiesen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di schloss nicht aus, erneut gegen die Sonntagsöffnung in der Weihnachtszeit zu klagen. "Umsatzerzielung ist kein besonderer Anlass, um den Beschäftigten den Sonntag zu klauen", sagte ver.di-Sprecherin Annelie Schneider. Daher unterstütze die Gewerkschaft die Klage.

dapd

 
erschienen am 09.08.2011
© Copyright dapd Nachrichtenagentur GmbH
 
Kommentare
0
(Anmeldung erforderlich)
Das könnte Sie auch interessieren
 

 
 
 
Artikel weiter empfehlen
per E-Mail per Bookmark
 
Facebook Teilen   Twittern  
 
 
Shop-Tipp

Erlebnistour: Spreewald - eine kulinarische Reise

Diese Erlebnistour wird Ihnen schmecken: Im Juli geht es auf knackig, genussvolle Tour in den Spreewald. Ziel ist eines der ersten Gurkenfelder....
 
Shop-Tipp

Atempausen für den Alltag

Nach Feierabend ein bisschen ins Blaue fahren, am Wasser sitzen und die Seele baumeln lassen. Oder in der Mittagspause den Vögeln in den...
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Webtipps