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Sächsisches Versammlungsgesetz auf dem Prüfstand

Grünen sehen "Desaster" für Regierung - SPD nennt Gesetz fragwürdig

Leipzig (dapd-lsc). Das sächsische Versammlungsgesetz steht seit Freitag auf dem Prüfstand. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof behandelte in mündlicher Verhandlung die Klage der Fraktionen der Linken, der SPD und der Grünen gegen das Gesetz, das die Koalitionsfraktionen mit ihren Stimmen durch den Landtag gebracht hatten. Während die Opposition das Zustandekommen des Gesetzes scharf kritisierte, wies die Landesregierung alle Vorwürfe zurück. Die Entscheidung des Gerichts wurde für den 19. April angekündigt.

Sachsen hatte im Januar 2010 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP das Versammlungsgesetz verschärft. Demnach können Demonstrationen an Orten von historisch herausragender Bedeutung in bestimmten Fällen verboten werden. Die Opposition beklagt, dass dadurch das Recht auf freie Meinungsäußerung und die grundgesetzlich geschützte Demonstrationsfreiheit beschnitten werden könnten.

Der Rechtsbeistand der Opposition erklärte in der Verhandlung, der den Abgeordneten vorgelegte Entwurf habe nicht den später verkündeten Gesetzestext enthalten. Damit sei für die Parlamentarier nicht transparent gewesen, worüber sie eigentlich entscheiden sollten. Die Staatsregierung hielt dem entgegen, ein solches Transparenzgebot sei aus der sächsischen Verfassung nicht ableitbar. Während die Opposition beantragte, dass Gesetz für nichtig zu erklären, forderte die Regierung, die Klage zurückzuweisen.

Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, sagte, die Verhandlung zum Versammlungsgesetz werde "zum Desaster für die Staatsregierung". Es sei deutlich geworden, dass das Gesetz zwar im Gesetzblatt veröffentlicht, zuvor aber vom Landtagspräsidenten nicht unterschrieben und damit nicht ordentlich ausgefertigt worden sei. Es gebe gute Chancen, dass das Gesetz allein schon aus formalen Gründen durch das Gericht aufgehoben werde.

Sabine Friedel, die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erklärte, da schon die formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes äußerst fraglich sei, scheine das Gesetz inhaltlich kaum noch geprüft zu werden. Das sei zwar einerseits bedauerlich, andererseits zeige es aber, dass das Gesetz tatsächlich in höchstem Maße fragwürdig sei.

Die Linksfraktion sah sogar eine bundesweite Bedeutung der Klage vor dem Landesverfassungsgericht. "Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Frage, wie im Rahmen der Föderalismusreform Bundes- in Landesrecht zu überführen ist", sagte Fraktionsvize Klaus Bartl. Die Verletzung des zum Demokratieprinzip gehörenden Transparenzgebotes wiege umso schwerer bei einem Gesetz, das in Grundrechte eingreife und auf deren Grundlage seither zahlreiche Strafverfahren geführt würden.

dapd

 
erschienen am 25.03.2011
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