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Standortgesetz kommt in den Landtag

Rechtsausschuss stimmt dem Gesetzentwurf zu - Opposition kritisiert die Pläne

Dresden (dapd-lsc). Der Umbau der sächsischen Behördenlandschaft nimmt Formen an: Trotz heftiger Kritik von der Opposition hat der Verfassungs- und Rechtsausschuss des sächsischen Landtages am Dienstag dem neuen Standortkonzept der Landesregierung zugestimmt. Damit können die geplanten Änderungen der Behördenstruktur noch im Januar vom Landtag diskutiert werden, wie eine Landtagssprecherin mitteilte.

Vertreter von SPD, Grünen und Linken lehnen das Gesetz kategorisch ab. Sie beklagen unter anderem, dass durch Schließungen und Umzüge von Gerichten, Finanzämtern und Polizeirevieren die Bürgernähe leidet. So müssten sowohl die Bürger als auch die Beschäftigten längere Wege zu den Behörden auf sich nehmen. "Die Verwaltung ist nicht mehr bürgernah", sagte die Innenexpertin der SPD-Fraktion, Sabine Friedel. Das Standortgesetz sei "keine Staatsmodernisierung, sondern Staatsabbau".

Auch die durch den Umbau der Behördenstruktur entstehenden Kosten kritisiert die Opposition. Angesichts von Belastungen in Höhe von etwa 300 Millionen Euro bürdeten die Koalitionsparteien CDU und FDP den kommenden Generationen eine Hypothek in Millionenhöhe auf, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Eva Jähnigen. Einsparungen durch die Standortkonzeption selbst seien nicht zu erwarten. Der Linke-Politiker Rico Gebhardt meint, dass 95 Prozent der behaupteten Einsparungen durch den bereits beschlossenen Personalabbau entstehen.

Der DGB Sachsen fordert trotz der Zustimmung des Verfassungs- und Rechtsausschusses zum Standortgesetz den Stopp des weiteren parlamentarischen Verfahrens. Eine Mehrzahl der Experten habe in den Anhörungen "massive Bedenken gegen den Umzugs-Zirkus der Staatsregierung geäußert", sagte der stellvertretende DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach. "Diese Bedenken werden offensichtlich nicht ernst genommen."

Einen Kritikpunkt, wonach der Landgerichtsstandort in Bautzen gefährdet sein könnte, entkräftigte der FDP-Politiker Carsten Biesok: "Weder wird ein Gericht in Bautzen geschlossen noch nach Görlitz verlagert." Lediglich die für Mord und Totschlag zuständige Große Strafkammer solle nach Görlitz gehen. Zudem werde für die sorbische Minderheit sichergestellt, dass an beiden Standorten sorbisch gesprochen werden könne.

Der Rechnungshof hatte bereits in der Vergangenheit stark kritisiert, dass er von Leipzig nach Döbeln umziehen soll. Im Gegenzug sieht die neue Behördenkonzeption eine Verlegung der Sächsischen Aufbaubank von Dresden nach Leipzig vor. Der Landtag kommt am 25. und 26. Januar zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr zusammen.

dapd

 
erschienen am 10.01.2012
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