Thüringens Linke-Fraktionschef Bodo Ramelow.Foto: dapd
Streit über sächsische Durchsuchungen in Jena
Ramelow fordert unabhängige Kommission - Staatsanwaltschaft weist Kritik zurück
Dresden/Erfurt (dapd-lsc). Die Durchsuchungen der sächsischen Polizei bei einem Pfarrer in Jena sorgen weiterhin für Streit. Während Politiker und Gewerkschaftsseite am Donnerstag bemängelten, dass das thüringische Innenministerium von der Razzia vorab nicht informiert worden sei, wies die Dresdner Staatsanwaltschaft die Kritik zurück. Auf Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes habe die Behörde korrekt gehandelt, sagte ein Sprecher auf dapd-Anfrage.
Thüringens Linke-Fraktionschef Bodo Ramelow forderte die Einsetzung einer unabhängigen Kommission. Diese müsse allen Fehlleistungen der sächsischen Behörden im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Neonazi-Aufmärsche im Februar 2010 und 2011 in Dresden nachgehen, sagte Ramelow in Erfurt.
ver.di sieht "Willkürakt" sächsischer Beamter
In das Gremium sollten anerkannte Experten auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Bürgerrechte berufen werden. Ramelow verwies auf die Erfassung von mehr als einer Million Handydaten am Rande der diesjährigen Demonstration. Die Durchsuchung bei dem Jenaer Jugendpfarrer am Mittwoch bezeichnete er als einen Versuch, Demonstranten einzuschüchtern.
Kritik am Polizeieinsatz kam auch von Gewerkschaftsseite. Es sei ein "kaum zu übertreffender Willkürakt der sächsischen Beamten", dass die Razzia ohne das Wissen der Thüringer Behörden erfolgt sei, sagte der ver.di-Landesbezirksleiter für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Thomas Voß, in Leipzig.
Thüringens Jusos forderten die Behörden auf, den Vorgang in Jena kritisch zu durchleuchten. Wenn sächsische Polizeieinheiten in anderen Bundesländern agierten, sei dies "mehr als bedenklich", sagte die Juso-Vorsitzende Diana Lehmann. Thüringen dürfe sich dieses Vorgehen nicht bieten lassen.
Staatsanwaltschaft weist Kritik zurück
Ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe entschieden zurück. Die Behörde könne auf Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes im gesamten Bundesgebiet tätig werden, sagte er. Eine Einbeziehung anderer Behörden sei in diesem Fall nicht notwendig gewesen. Dennoch sei die Polizei in Jena sowie die Staatsanwaltschaft Gera von der Durchsuchung informiert worden.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch die Wohnräume des Jugendpfarrers Lothar König durchsuchen lassen. Dieser soll bei einer Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar in Dresden von einem inzwischen sichergestellten Fahrzeug aus zur Gewalt gegen Polizisten angestachelt haben. Der Pfarrer bestreitet die Vorwürfe.
dapd